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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 17.01.2025Was gilt bei Auslandsüberweisungen?

Grundsätzlich gilt hierbei Folgendes:

Überweisungen ins Ausland, welche in Euro getätigt werden (SEPA-Überweisungen), werden genauso bepreist wie entsprechende Inlandsüberweisungen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Zielkonto auf Euro lautet und in einem Land geführt wird, das dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) angehört. Dazu gehören die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Erfolgt eine SEPA-Überweisung in Euro auf ein Konto, das in einer anderen EWR-Währung geführt wird (zum Beispiel Polnischer Zloty, Rumänischer Leu oder Ungarischer Forint), können beim Zahlungsempfänger zusätzlich Entgelte für die Währungsumrechnung anfallen.

Auslandsüberweisungen in Drittstaatenwährungen, wie zum Beispiel US-Dollar, können von den Kreditinstituten frei bepreist werden. Dies gilt auch für eine Überweisung, die Sie als Zahlungspflichtiger in einer EWR-Währung, wie etwa dem polnischen Zloty, beauftragen.

Informationen zu den konkret anfallenden Kosten einer Auslandsüberweisung können Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihres Kreditinstituts entnehmen.

Beachten Sie auch unsere Informationen zu Ausführungsfristen für Überweisungen.

Ergänzender Hinweis:
Bei einer Auslandsüberweisung ab einem Betrag von mehr als 50.000 Euro besteht nach der Außenwirtschaftsverordnung eine Meldepflicht gegenüber der Deutschen Bundesbank. Wegen diesbezüglicher Fragen sowie der für die Meldung notwendigen Formulare wenden Sie sich bitte an Ihr Kreditinstitut.

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