BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:05.12.2022, Stand:geändert am 12.06.2024Mein Kreditinstitut will den Zugang zum Onlinebanking nur noch ermöglichen, wenn ich zukünftig ein kostenpflichtiges Kartenlesegerät oder ein Smartphone verwende. Kann ich mich gegen diese Veränderung wehren?

Nein. Die Entscheidung der Bank, das Authentifizierungsverfahren für das Onlinebanking nur für Nutzer von Kartenlesegeräten, Smartphones oder Tablets zu ermöglichen, ist eine geschäftspolitische Entscheidung, auf die die BaFin keinen Einfluss nehmen kann. Auch kann sie das Institut nicht veranlassen, die technischen Vorgaben für das Authentifizierungsverfahren zu ändern. Aufsichtlich muss jedes Kreditinstitut muss eine starke Kundenauthentifizierung gewährleisten.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback