Erscheinung:05.12.2022, Stand:geändert am 12.06.2024Mein Kreditinstitut will den Zugang zum Onlinebanking nur noch ermöglichen, wenn ich zukünftig ein kostenpflichtiges Kartenlesegerät oder ein Smartphone verwende. Kann ich mich gegen diese Veränderung wehren?
Nein. Die Entscheidung der Bank, das Authentifizierungsverfahren für das Onlinebanking nur für Nutzer von Kartenlesegeräten, Smartphones oder Tablets zu ermöglichen, ist eine geschäftspolitische Entscheidung, auf die die BaFin keinen Einfluss nehmen kann. Auch kann sie das Institut nicht veranlassen, die technischen Vorgaben für das Authentifizierungsverfahren zu ändern. Aufsichtlich muss jedes Kreditinstitut muss eine starke Kundenauthentifizierung gewährleisten.