BaFin - Navigation & Service

Datum: 29.10.2007 Zu welchem Termin ist das Bestandsverzeichnis einzureichen?

Das Bestandsverzeichnis ist zum 31.03.2006 einzureichen. Der Zusatz, dass das Bestandsverzeichnis Teil des Sicherungsvermögensverzeichnisses 2006 ist, wie im Vorgängerrundschreiben noch enthalten, ist im Rundschreiben 12 / 2005 entfallen.

Sollte es nicht möglich sein, das Verzeichnis zu diesem Stichtag einzureichen, so ist ein Fristverlängerungsantrag zu stellen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback