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Datum: 07.03.2024Welche Unterlagen haben beabsichtigte Geschäftsleiter/Mitglieder des Aufsichtsrates eines Kreditdienstleistungsinstituts, die bereits in einem unter Aufsicht der BaFin stehenden Unternehmen als Geschäftsleiter/Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt sind, im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einzureichen?

Die Anforderungen an die Geschäftsleiter/Mitglieder des Aufsichtsrates nach dem KrZwMG sind nicht identisch mit den in anderen Aufsichtsgesetzen geregelten Anforderungen an die Geschäftsleiter/Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Einreichung der gesamten Unterlagen zur Prüfung der Geschäftsleiter/Aufsichtsratsmitglieder ist daher grundsätzlich erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn ein innerhalb der Bundesanstalt vorhandenes Führungszeugnis für die Überprüfungen der Zuverlässigkeit einer Person herangezogen werden soll. Dieses Dokument sollte nicht älter als zwölf Monate sein.

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