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Erscheinung:18.12.2023, Stand:geändert am 23.09.2024Was ist ein notleidender Kreditvertrag?

Ein notleidender Kreditvertrag ist gemäß Art. 3 Nr. 13 Richtlinie (EU) 2021/2167 ein Kreditvertrag, der als notleidende Risikoposition im Sinne des Artikels 47a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eingestuft wird. Darunter fallen auch endabgerechnete, titulierte, wertberichtigte und abgeschriebene Forderungen sowie Forderungen, die nie als Risikoposition gemeldet worden waren.

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