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Erscheinung:05.09.2013, Stand:geändert am 26.06.2019Wie wird das hohe untertägige Mitteilungsaufkommen berechnet?

Als Mitteilung zählen jede neue Order oder jeder neue Quote, jede erfolgreiche
Änderung einer Order oder eines Quotes und jede erfolgreiche Stornierung.

Mitteilungen, die aufgrund eines technischen Prozesses entstehen ohne Einfluss des Händlers, z. B. matches, zählen nicht als Mitteilung.

Für die Kalkulation sind die Vorgaben des Art. 19 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sowie die „ESMA Q&A on MiFID II and MiFIR market structures topics“ (Direct Electronic Access (DEA) and algorithmic trading, insbes. Q&A 30 zu berücksichtigen. Handelstage, an denen ein Mitglied/Händler keine Mitteilungen gesendet hat, sind mit 0 Mitteilungen zu zählen, wenn der Handelsplatz an dem Tag geöffnet war.

Bei Massen-Transaktionen zählen die einzelnen Mitteilungen. Bei Aufgabe der direkten Mitgliedschaft an einem Handelsplatz sind die Mitteilungen nicht weiter zu zählen, es sei denn, der Handel wird als indirekter Teilnehmer fortgesetzt.

Handelsteilnehmer, die eine hochfrequente algorithmische Handelstechnik verwenden und nicht über eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG bzw. eine entsprechende Freistellung gemäß § 2 Abs. 4 KWG verfügen, haben Daten über ihr Mitteilungsaufkommen bereitzuhalten und aufzubewahren.

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