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Datum: 01.09.2022Was hat sich durch das Inkrafttreten von MiCAR in Bezug auf Security Token verändert?

Die MiCA-Verordnung definiert „Vermögenswertereferenzierte Token“ („ART“) als Kryptowerte, die keine E-Geld-Token sind und deren Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll (Art. 3 Absatz 1 Nr. 6 MiCAR).

Nähere Informationen zur MiCA-Verordnung finden Sie auf einer eigenen Übersichtsseite.

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