BaFin - Navigation & Service

Datum: 01.09.2022Was wird sich nach Inkrafttreten von MiCAR in Bezug auf Security Token verändern?

Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene MiCA-Verordnung definiert „Vermögenswertereferenzierte Token“ („ART“) als Kryptowerte, die keine E-Geld-Token sind und deren Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll (Art. 3 Absatz 1 Nr. 6 MiCAR).

Nähere Informationen zur MiCA-Verordnung finden Sie auf einer eigenen Übersichtsseite.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback