Datum: 01.09.2022Was ist ein Versicherungsvermittler?
Der Begriff des Versicherungsvermittlers wird in § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) definiert. Versicherungsvermittler sind nach der gesetzlichen Vorgabe Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Wichtigste Unterscheidungskriterien sind:
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherungsunternehmen oder einem anderen Versicherungsvertreter damit beauftragt ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln.
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter beauftragt zu sein. Der Versicherungsmakler wird ausschließlich im Interesse seiner Kunden tätig.
Keine Versicherungsvermittler sind demgegenüber:
Versicherungsberater; diese benötigen aber eine gesonderte Erlaubnis der IHK. Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen berät, oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Weiterführende Informationen finden sich in einer Übersicht zum Thema Versicherungsvermittler auf der Internet-Seite der BaFin.