BaFin - Navigation & Service

Datum: 01.02.2024Werden Cloud-Dienstleister künftig als kritische IKT-Drittdienstleister überwacht?

Anbieter von Cloud-Dienstleistungen stehen klar im Fokus von DORA (vgl. Erwägungsgrund 20 zu DORA), jedoch unterfällt nicht jeder Cloud-Anbieter automatisch dem Überwachungsrahmenwerk der europäischen Aufsichtsbehörden. Vielmehr wird die Auswertung der Informationsregister der Finanzunternehmen im Jahr 2025 zeigen, ob der Einstufungsprozess zur Bestimmung kritischer IKT-Drittdienstleister auch dazu führt, dass künftig Cloud-Dienstleister überwacht werden. Denn dabei handelt es sich immer um Entscheidungen im Einzelfall. Die ESAs haben auf Aufforderung der EU-Kommission Kriterien zur Bestimmung der Kritikalität erarbeitet und ihre gemeinsame Stellungnahme im September 2023 an die EU-Kommission übermittelt (s. dazu ESAs specify criticality criteria and oversight fees for critical ICT third-party providers under DORA (europa.eu)). Die EU-Kommission wird die finalen Kriterien in einem delegierten Rechtsakt veröffentlichen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback