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Datum: 01.02.2024Müssen Finanzunternehmen kritische IKT-Drittdienstleister künftig nicht mehr überwachen oder prüfen, wenn dies die Aufsicht übernimmt?

Finanzunternehmen müssen die Nutzung von IKT-Drittdienstleistern mit Blick auf ihr eigenes Unternehmen stets überwachen. Die Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern durch die Aufsicht erfolgt hingegen mit Blick auf den gesamten Finanzmarkt. Daher entbindet die Überwachung eines als kritisch eingestuften IKT-Drittdienstleisters durch die Aufsicht die Finanzunternehmen nicht von ihren eigenen regulatorischen Verpflichtungen. Im Gegenteil: Finanzunternehmen bleiben vielmehr voll verantwortlich.
Zusätzlich zu ihrer eigenen Überwachung profitieren die Finanzunternehmen ab 2025 von der systemweiten Überwachung durch die Aufsicht – nämlich, indem sie beispielsweise die Übersicht über die nicht oder nicht vollständig umgesetzten Empfehlungen kritischer IKT-Drittdienstleister einsehen können.

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