BaFin - Navigation & Service

Datum: 01.02.2024Welche Rechte erhalten europäische Aufsichtsbehörden bei der Überwachung

Europäische Aufsichtsbehörden werden ab Januar 2025 gegenüber kritischen IKT-Drittdienstleistern u.a. das Recht haben,

  • Informationen anzufordern,
  • allgemeine Untersuchungen und Prüfungen, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen, durchzuführen,
  • Empfehlungen auszusprechen zur IKT-Sicherheit (z.B. bzgl. Patching, Updates, Verschlüsselung), zu den Geschäftsbedingungen und zur geplanten Vergabe von Unteraufträgen einschließlich des Verzichts auf weitere Unteraufträge und
  • öffentlich bekanntzugeben, wenn ein beaufsichtigtes Unternehmen diese Empfehlungen nicht einhält und wenn Sanktionen verhängt wurden.

Als ultima ratio wird es nationalen Aufsichtsbehörden möglich sein, die Nutzung oder den Einsatz von Diensten auszusetzen oder die Kündigung dieser zu verlangen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback