Datum: 01.02.2024Müssen auch Cyberbedrohungen gemeldet werden?
Gemäß Artikel 19 Absatz 2 DORA ist die Meldung von Cyberbedrohungen freiwillig. Finanzunternehmen können auf freiwilliger Basis erhebliche Cyberbedrohungen melden, wenn sie der Auffassung sind, dass die Bedrohung für das Finanzsystem, die Dienstnutzer oder die Kundinnen und Kunden relevant ist. Die BaFin begrüßt die Nutzung dieser freiwilligen Meldung außerordentlich und wird einen entsprechenden Meldeweg zur Verfügung stellen.