Datum: 01.02.2024Wann müssen beaufsichtigte Unternehmen einen IKT-bezogenen Vorfall melden?
Ein IKT-bezogener Vorfall ist dann zu melden, wenn der Vorfall die entsprechenden Klassifikationskriterien erfüllt. Der Klassifikationsprozess sowie die Klassifikationskriterien basieren auf den in Artikel 18 DORA genannten Anforderungen und werden in einem Regulatory Technical Standard (RTS) genauer geregelt. Das Konsultationspapier des RTS wurde im Zeitraum vom 19. Juni – 11. September öffentlich konsultiert und wird nach abschließender Bearbeitung im kommenden Jahr veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung des RTS werden Sie hier auf der DORA-Informationsseite der BaFin über die genaue Ausgestaltung des Klassifikationsprozesses und der Klassifikationskriterien informiert.