BaFin - Navigation & Service

Müssen Finanzunternehmen nun verpflichtend Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen mit anderen Marktteilnehmern austauschen?

Nein, der Austausch von Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen mit anderen Marktteilnehmern ist freiwillig. Um die operationale Resilienz des Finanzsektors zu stärken, empfehlen die EU-Gesetzgeber – genauso wie die BaFin – dass sich Finanzunternehmen zu Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen mit anderen Marktteilnehmern austauschen. Verpflichtend ist eine Meldung an die BaFin über die Teilnahme oder die Beendigung entsprechender Vereinbarungen zu Austauschen von Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen mit anderen Marktteilnehmern im Sinne von Artikel 45 DORA.

Details zu den Meldeprozessen wird die BaFin noch bekanntgeben.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback