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Datum: 21.11.2023Wieso hat die Europäische Union mit DORA eine Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern etabliert?

Aktuell zeigt sich innerhalb der EU ein sehr heterogenes Bild in Bezug auf die Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern. Während beispielsweise in Deutschland durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) weitgehende Befugnisse für Aufsichtsbehörden gegenüber Auslagerungsunternehmen eingeführt wurden, bestehen ähnliche Rechte in anderen Ländern der EU nicht oder nicht in gleichem Maße. Angesichts der Risiken, die sich aus der Konzentration der Abhängigkeiten von kritischen IKT-Drittdienstleistern grenzüberschreitend ergeben, ist dies ein potenzielles Systemrisiko für den europäischen Finanzmarkt (vgl. Erwägungsgrund 30 zu DORA). Das Vorgehen der EU entspricht ihrer Strategie, den europäischen Binnenmarkt mit einheitlichen Regeln zu vertiefen. Es wird auch zu weniger Aufwand für die grenzüberschreitend agierenden Finanzunternehmen führen.

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