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Erscheinung:26.03.2020, Stand:geändert am 17.03.2022AUSGELAUFEN: FINREP: Wie erfolgt der Ausweis gestundeter Kredite in FINREP? -

Soweit eine Stundung im Rahmen eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums erfolgt, bewirkt die Stundung für sich genommen keine Einstufung als „Stundungsmaßnahme“ nach Art. 47b CRR (vgl. EBA/GL/2020/02, Rn 11). Auch eine einzelfallbezogene Stundung gilt nicht in jedem Fall als Stundungsmaßnahme nach § 47b CRR (bzw. Anhang V Teil 2 Rn 240 - 268 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014), die dann im Meldebogen F19 auszuweisen ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Institut sie einem Schuldner gewährt, der nicht in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Ob eine Stundungsmaßnahme vorliegt und insbesondere ob ein Schuldner in finanziellen Schwierigkeiten steckt, ist dabei während der COVID-19-Krise nach den gleichen, die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erfüllenden Maßstäben zu beurteilen wie vor der COVID-19-Krise. Sofern eine Stundung nach diesen Maßstäben nicht als „Stundungsmaßnahme“ nach Art. 47b CRR gilt, ist sie auch nicht im Meldebogen F19 auszuweisen.

Soweit eine Stundung im Rahmen eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums erfolgt, bewirkt die Stundung für sich genommen auch keine Einstufung als krisenbedingte Restrukturierung nach Art. 178 (3) d) CRR (vgl. EBA/GL/2020/02, ebenfalls Rn 11). Unter Umständen kann der gestundete Kredite gleichwohl als ausgefallen nach Art. 178 CRR gelten. Er ist dann nach Art. 47a (3) a) CRR als notleidend einzustufen und in Meldebogen F18 als notleidende Risikoposition (non-performing exposure) auszuweisen. Für Näheres vgl. die FAQs:

Allgemeines Zahlungsmoratorium: Wenn eine Darlehensforderung im Zuge eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums gestundet wird, gilt dann der Ausfall des Schuldners nach Art. 178 CRR stets als gegeben?“ und „Kreditrisiken: Muss eine einzelfallbezogen gestundete Verbindlichkeit (z.B. eine Stundung einer Annuität) als ausgefallen gezählt werden? Wann führt eine einzelfallbezogene Stundung zu einem Abzug vom Eigenkapital und ist sie vereinbar mit den MaRisk?“

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