Datum: 10.02.2022AUSGELAUFEN: Beendigung des Sonder-Meldewesens zu COVID 19 zum 01.01.2023
Die EBA veröffentlichte am 16.12.2022 ihren Abschlussbericht zu den Maßnahmen zu COVID-19 („EBA Closure Report of Covid-19 Measures“). BaFin und Deutsche Bundesbank begrüßen diesen Bericht.
In Absatz 16 des Berichts teilt die EBA mit, dass sie die Leitlinien EBA/GL/2020/07 zur koordinierten Erhebung von Meldedaten sowie für Offenlegungsanforderungen zum 01.01.2023 aufhebt.
Seit dem Stichtag 31.03.2022 hatten BaFin und Deutsche Bundesbank den Meldeumfang auf die Meldebögen F 90.01, F 91.01 und F 91.05 für alle vom Anwendungsumfang erfassten Institute beschränkt. Dies galt unabhängig von der Konsolidierungsebene oder der Größe eines Instituts. Aus der Aufhebung der Leitlinien EBA/GL/2020/07 zum 01.01.2023 folgt, dass die letzte Meldung zum Stichtag 31.12.2022 erfolgt.