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Erscheinung:25.03.2020, Stand:geändert am 17.03.2022AUSGELAUFEN: Wenn eine Darlehensforderung im Zuge eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums gestundet wird, gilt dies dann als Stundungsmaßnahme nach Art. 47b CRR?

Nein. Eine Stundungsmaßnahme ist ein finanzielles Zugeständnis (eine „Konzession“), die ein Institut einem bestimmten Schuldner gewährt, der finanzielle Schwierigkeiten hat. Wenn ein Institut im Zuge eines allgemeinen Zahlungsmoratoriums ein Darlehen stundet, dann gilt dies schon deshalb nicht als Stundungsmaßnahme nach Art. 47b CRR, weil das Institut sich nicht für die Stundung des Darlehens eines bestimmten Schuldners entscheidet, sondern weil die Stundung für eine größere Gruppe von Schuldnern ohne Bezugnahme auf deren konkrete finanzielle Situation gilt.

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