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Erscheinung:09.02.2017, Stand:geändert am 18.01.2021(3) Wegfall des prospektfreien Zweitlistings

Emittenten aus EWR-Staaten können für Zweitlistings die Ausnahmeregelung des Art. 1 Abs. 5 lit. j der EU-Prospekt-VO in Anspruch nehmen. Die Regelung ermöglicht ein Zweitlisting von Wertpapieren, die bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, ohne dass hierfür ein Wertpapierprospekt erforderlich ist. Durch den Brexit entfällt diese Erleichterung sowohl für Emittenten aus EWR-Staaten, die ein Zweitlisting im Vereinigten Königreich beabsichtigen, als auch für Emittenten aus dem Vereinigten Königreich, die ein Zweitlisting im EWR anstreben.

Hinweis auf Brexit Q&As von ESMA

Die European Securities and Markets Authority (ESMAhttps://www.esma.europa.eu/) hat weitere Hinweise in Form sogenannter Q&As zum Brexit veröffentlicht. Diese finden sich in den „Questions and Answers on the Prospectus Regulation” (ESMA31-62-1258) unter 16.1 und 16.2.

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