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Erscheinung:16.02.2017, Stand:geändert am 24.03.2017(22) Welche Aspekte müssen bei der Entscheidung, ob eine bereits in Deutschland existierende Bank erweitert oder ein Broker-Dealer-Geschäft eingerichtet werden soll, beachtet werden?

Ein Broker-Dealer bedarf zwar nur einer Zulassung nach der MiFID, im Gegensatz zu einer Bank darf dieser dann aber auch kein Einlagengeschäft betreiben.

Der Vorteil des Ausbaus der bestehenden Bank, die bereits über eine Zulassung als CRR-Kreditinstitut verfügt, liegt darin, dass diese kein neues Erlaubnisverfahren mehr durchlaufen muss.

Der zeitliche Rahmen für die Erlaubniserteilung hinsichtlich eines neuen Broker-Dealers darf nach den gesetzlichen Vorgaben maximal sechs Monate betragen. Der konkrete zeitliche Rahmen hängt letztlich von der Qualität der eingereichten Unterlagen und der Komplexität des Geschäftsmodells ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein regelmäßiger Kontakt zwischen der BaFin und dem antragstellenden Unternehmen, diesen Prozess beschleunigen kann.

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