Datum: 25.08.2023Welche Anforderungen sind an die Versicherungspolice oder Garantie zur Deckung der prudentiellen aufsichtsrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen nach Artikel 67 MiCAR zu stellen?
Die prudentiellen Anforderungen an Kryptowerte-Dienstleister können auch in Form einer Versicherungspolice erfüllt werden (Art. 67 Absatz 4 Buchstabe b) MiCAR). Die Anforderungen an die Versicherungspolice sind in Art. 67 Abs. 5 und 6 MiCAR spezifiziert. Institute, die eine entsprechende Versicherungslösung zur Erfüllung der prudentiellen Anforderungen abschließen, müssen gewährleisten, dass sämtliche in den Art. 67 Abs. 5 und 6 MiCAR genannten Anforderungen dauerhaft und uneingeschränkt erfüllt sind.