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Erscheinung:29.06.2023, Stand:geändert am 11.06.2024Wer beaufsichtigt ART/EMT-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleister?

In Deutschland wird die Aufsicht grundsätzlich durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank erfolgen. Bei Emittenten signifikanter vermögenswertreferenzierter Token geht die Aufsicht auf die EBA über (Art. 43 Absatz 7 MiCAR) und bei signifikanten E-Geld-Token geht die Aufsicht teilweise auf die EBA über (Art. 56 Absatz 6 MiCAR).

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