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Erscheinung:01.09.2022, Stand:geändert am 03.07.2023Welche Pflichten und Anforderungen haben Emittenten von ART nach MiCAR zu erfüllen?

MiCAR sieht für Emittenten von ART eine Reihe von Pflichten und Anforderungen vor (Art. 16 ff. MiCAR). Neben diversen Pflichten zur Kommunikation, Veröffentlichung, Mitteilungen, Beschwerdeverfahren, Offenlegung, Unternehmensführung und Geschäftsorganisation legt MiCAR fest, dass ein Emittent von ART in ausreichender Höhe Eigenmittel vorzuhalten, einen Sanierungs- und einen Rücktauschplan zu erstellen und eine Reserve in Höhe der Verpflichtungen aus der Token-Emission vorzuhalten hat. Zusätzlich wird reguliert, wie das Reservevermögen zu verwahren und anzulegen ist.

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