Erscheinung:01.09.2022, Stand:geändert am 11.06.2024Ist die Emission von ART nach MiCAR erlaubnispflichtig?
Für Emittenten von ART, die keine Finanzinstrumente nach den aktuell geltenden Aufsichtsgesetzen sind, sind nach der MiCAR Zulassungs- und laufende Emittentenpflichten vorgesehen. Das öffentliche Angebot von ART und deren Zulassung zum Handel auf einer Handelsplattform für Kryptowerte bedarf grundsätzlich einer von der Aufsichtsbehörde hierfür erteilten Zulassung (Art. 16 i.V.m. Art. 20 MiCAR). Ferner setzt die Verordnung für die Zulassung der Emittenten voraus, dass diese einen Sitz in der Europäischen Union (EU) haben. Bei der Emission besteht die Pflicht zur Veröffentlichung eines Whitepapers, welches im Rahmen des Zulassungsantrags mit eingereicht werden muss. Bei erteilter Zulassung gilt das Whitepaper als genehmigt (Art. 21 Absatz 1 MiCAR).