BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:04.01.2016, Stand:geändert am 14.11.2018 | Thema Fachliche Eignung Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen

Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen; Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR- Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (Aufsichtsbehörde: BaFin)