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Erscheinung:04.01.2016, Stand:geändert am 17.11.2023 Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten KWG

Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigte Person, der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll oder des Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans