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Erscheinung:27.02.2023, Stand:geändert am 24.01.2024 Hinweise zur Einreichung von Auslagerungsanzeigen im MVP-Fachverfahren nach WpIG

Anzeige von wesentlichen Auslagerungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 13 WpIG sowie § 13 der Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpI-AnzV)