Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. August 2021 geltenden, durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführten, gesetzlichen Änderungen des GwG sowie an den im Juni 2021 veröffentlichten Besonderen Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute angepasst. Zudem wurden überwiegend redaktionelle Anpassungen sowie singuläre inhaltliche Anpassungen vorgenommen.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise richten sich an alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.