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Erscheinung:11.12.2018, Stand:geändert am 29.11.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT)

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 5 Geldwäschegesetz (GwG).

Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG. Mit der Aktualisierung erfüllt die BaFin ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 Satz 1 GwG.

Die Hinweise richten sich an alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter Aufsicht der BaFin gemäß § 50 Nr. 1 und Nr. 2 GwG stehen.