Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die Wertpapiermarktregulierungsbehörde der EU, erläutert die Vorschriften, die in Fällen gelten, in denen eine Person mit Sitz in oder außerhalb der EU Informationen verbreitet, die eine Anlageentscheidung über EU-Finanzinstrumente (z. B. Aktien oder Anleihen) für ein breites Publikum vorschlagen. Die Verbreitung von Informationen würde beispielsweise den Austausch von Meinungen über den aktuellen oder künftigen Preis einer bestimmten Aktie umfassen.
Im EU-Recht wird dies als Anlageempfehlung bezeichnet.