Abbildung 2: Entwicklung der Kreditrisikovorsorge deutscher Banken
Kreditrisikovorsorge umfasst für HGB-Bilanzierer neben Einzelwertberichtigungen (EWB), pauschalierten EWB, Pauschalwertberichtigungen und Rückstellungen auch § 340f HGB-Reserven.
Quelle: Gemeinsame Berechnungen von BaFin und Bundesbank auf Basis des aufsichtlichen Meldewesen, Stand: 30. September 2023