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Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2016

Tabelle 13: Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2016 * Hier werden nur LSIs unter der Aufsicht der BaFin-Bankenaufsicht berücksichtigt. ** Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und Liquidität (§ 45 KWG), bei organisatorischen Mängeln (§ 45b KWG) und bei konkreter Gefahr (§ 46 KWG). *** Diese Zahlen beinhalten formelle und informelle Maßnahmen sowie Abberufungsverlangen durch Dritte. Quelle: BaFin Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2016