Aufsichtliche Beanstandungen und Maßnahmen nach dem KWG 2016
* Hier werden nur LSIs unter der Aufsicht der BaFin-Bankenaufsicht berücksichtigt. ** Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und Liquidität (§ 45 KWG), bei organisatorischen Mängeln (§ 45b KWG) und bei konkreter Gefahr (§ 46 KWG). *** Diese Zahlen beinhalten formelle und informelle Maßnahmen sowie Abberufungsverlangen durch Dritte.
Quelle: BaFin