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Meilensteine zur Nachhaltigkeit bei der BaFin

Grafische Darstellung *Die SFDR wurde am 9. Dezember 2019 veröffentlicht. Bestimmte Vorschriften gelten bereits ab dem 29. Dezember 2019 und wurden durch die Taxonomieverordnung geändert. Der überwiegende Teil der Offenlegungsvorgaben ist seit dem 10. März 2021 anzuwenden. Die Taxonomieverordnung trat im Juli 2020 in Kraft und ist ab 1. Januar 2022 bzw. 1. Januar 2023 anzuwenden. © BaFin / Eigene Darstellung Meilensteine zur Nachhaltigkeit bei der BaFin