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Versicherungsverträge kündigen - Fragen & Antworten

Unter welchen Voraussetzungen können Versicherungsverträge gekündigt werden?

Grundsätzlich können die Vertragsparteien die Laufzeit des Versicherungsvertrages frei bestimmen. Der Vertrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gekündigt werden. Die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten sind in Ihren Vertragsbedingungen geregelt.

Allgemein bestehen für die Kündigung eines Versicherungsvertrags folgende gesetzliche Vorgaben:

  • Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein. Sie darf einen Monat nicht unterschreiten und drei Monate nicht überschreiten.
  • Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Versicherungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien grundsätzlich nur zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
  • Sofern ein Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, besteht für den Versicherungsnehmer bereits ab dem Ende des dritten Versicherungsjahres und dann zum Ende jedes folgenden Versicherungsjahres ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt hier drei Monate.

Es bedarf keiner ausdrücklichen Kündigung, wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass dieser ausschließlich während eines bestimmten Zeitraums gilt und dann automatisch endet. Ansonsten können sich Versicherungsverträge, die für eine bestimmte Zeit eingegangen werden und bei denen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die automatische Verlängerung um jeweils maximal ein Jahr vorgesehen ist, von Jahr zu Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden.

Für die Lebens- und Krankenversicherung gelten Sonderregelungen.

Kann ich meinem Versicherungsvertrag widersprechen? Welche Fristen muss ich beachten?

Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen - bei der Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen – widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen sowie die Widerrufsbelehrung dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.

Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Versicherungsprämie erhöht?

Ja, grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer bei jeder Prämienerhöhung außerordentlich kündigen, die der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel vorgenommen hat. Dies gilt aber nur, wenn die Erhöhung erfolgt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung erfolgen.

Ist der Versicherer verpflichtet, eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer schriftlich zu bestätigen?

Nein. Grundsätzlich obliegt der Beweis des Zugangs der Kündigung beim Versicherer dem kündigenden Versicherungsnehmer, etwa durch Einschreiben mit Rückschein. Allerdings kann der Versicherer nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine unwirksame Kündigung unverzüglich zurückzuweisen.