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Stand:geändert am 10.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Private Rentenversicherung

Wer absieht, dass die gesetzliche Rente nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter auf lange Sicht zu halten, kann dafür mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen.

Was leistet eine private Rentenversicherung?

Wer sich für eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge entscheidet, erhält daraus ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rentenzahlung. Diese Rente speist sich aus dem Kapital, das sich durch Ihre Beitragszahlung angesammelt hat. Dies setzt sich – mit Ausnahme von rein fondsgebundenen Produkten – in der Regel aus einem vertraglich garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung einschließlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammen. Wenn dies im Vertrag vereinbart ist, haben Sie auch die Alternative, sich statt einer Rente eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.

Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, kann auch vereinbart werden, dass die bezugsberechtigten Hinterbliebenen zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine festgelegte Todesfallleistung erhalten.

Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, verfällt grundsätzlich das noch vorhandene Versicherungskapital: Es kommt dann der Gemeinschaft aller bei dem jeweiligen Versicherer privat Rentenversicherten zugute. Die Hinterbliebenen können in dieser Situation nur dann eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag des Verstorbenen erwarten, wenn dieser dafür vorgesorgt hat. Dies kann er zum Beispiel sicherstellen, indem er eine so genannte Beitragsrückgewähr im Todesfall (abzüglich geleisteter Rentenzahlungen), eine Garantiezeit für die Rentenzahlung oder eine sonstige Todesfallleistung vertraglich vereinbart.

Eine private Rentenversicherung können Sie auch so abschließen, dass Sie einen Einmalbeitrag zahlen. Bei dieser Form ist es zudem möglich, die Rentenversicherung sofort beginnen zu lassen und eine Rente zu beziehen. Allerdings ist dann automatisch das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen.

Welche Risiken bestehen bei der privaten Rentenversicherung?

Wer absieht, dass die gesetzliche Rente nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter auf lange Sicht zu halten, kann dafür mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Durch garantierte Rentenzahlungen bis zum Lebensende sichert er sich eine zusätzliche Einkommensquelle oder nutzt die Versicherung, um Kapital aufzubauen. Die seit Jahren niedrigen Zinsen wirken sich jedoch negativ auf die Höhe der Überschussrente aus, die von der Versicherung in der Regel neben der garantierten Rente zu zahlen ist.

Schließen Sie Ihre Rentenversicherung als fondsgebundene Versicherung ab, so tragen in der Regel Sie als der Versicherungsnehmer das Kapitalmarktrisiko. Denn wenn Ihre Beiträge bei diesem Modell in Investmentfonds angelegt werden, verfehlen Sie unter Umständen das angestrebte Absicherungsziel, wenn sich der betreffende Fonds negativ entwickelt.

Die Kündigung einer Rentenversicherung ist in der Regel nicht möglich, sobald die Rentenzahlung begonnen hat. Damit können Sie nicht mehr auf das dort eingesetzte Kapital zugreifen. Entscheiden Sie sich also unbedingt rechtzeitig, ob Sie sich anstelle einer Rente lieber das angesammelte Kapital auszahlen lassen wollen.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer oder Versicherter?

  • Als Versicherungsnehmer müssen Sie pünktlich die vereinbarten Beiträge zahlen.
  • Für die Rentenzahlung gelten bestimmte Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten. So müssen Sie etwa schon im eigenen Interesse die Versicherung rechtzeitig informieren, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert. Der Versicherer kann auch verlangen, dass Sie einen so genannten Lebensnachweis vorlegen. Damit will er verhindern, dass für Verstorbene weiter Rente gezahlt wird.
  • Weitere Pflichten für Sie als Versicherungsnehmer sind in den Allgemeinen Bedingungen für die private Rentenversicherung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aufgeführt.

Wo kann ich eine private Rentenversicherung abschließen?

Eine private Rentenversicherung können Sie beim Versicherer (in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.

Eine weitere Möglichkeit können Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer nutzen. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Sie als versicherte Person ab. Bei dieser so genannten Direktversicherung kann ein Teil Ihres Bruttolohns direkt in Versicherungsbeiträge umgewandelt und vom Arbeitgeber an den Versicherer gezahlt werden ("Entgeltumwandlung"). Dieses Vorgehen ist steuerlich begünstigt.

Welche Kosten fallen bei einer privaten Rentenversicherung an?

Die Leistungen (Rentenhöhe) einer privaten Rentenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Beitrag und der Dauer der Einzahlungsphase, aber auch von den Kosten des Produkts. Ein Preisvergleich kann sich lohnen.

Achten Sie auch auf die im Vertrag anfallenden Kosten, wie etwa die im Beitrag einkalkulierten Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten wie den Vermittlerprovisionen. Achten Sie zudem darauf, ob zusätzliche Kosten von der Person, die Sie berät oder Ihnen das Produkt verkauft, erhoben werden.

Der Versicherer muss Ihnen als Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss Informationen zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten sowie zu möglichen sonstigen Kosten zur Verfügung stellen. Die einkalkulierten Abschlusskosten muss er als einheitlichen Gesamtbetrag angeben. Außerdem muss der Versicherer auch die einkalkulierten Verwaltungskosten gesondert ausweisen. Er muss außerdem die Effektivkosten angeben. Diese sind definiert als „Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten“.

Private Rentenversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Informationen und Beratung dazu erhalten Sie direkt bei den Finanzämtern, bei Ihrem Steuerberater und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Zu steuerlichen Themen kann die BaFin Sie nicht beraten.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer unter anderem zur Verfügung stellen:

  • Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Produkt. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zur Beitragszahlung und zu Kündigungsfristen. Hier ist auch auf Einstiegskosten wie zum Beispiel Abschluss- und Vertriebskosten und laufende Kosten wie zum Beispiel Verwaltungskosten sowie sonstigen Kosten hinzuweisen.
  • Kundeninformation nach dem Versicherungsvertragsrecht: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die private Rentenversicherung.

Was kann ich tun, wenn ich die private Rentenversicherung nicht mehr haben möchte?

Eine private Rentenversicherung kann in den meisten Fällen nur dann gekündigt werden, solange der Versicherungsnehmer daraus noch keine Rentenzahlung erhalten hat. Wenn die Phase des Rentenbezugs erst einmal begonnen hat, ist es in der Regel nicht mehr möglich, die Versicherung zu kündigen.

Bei Rentenversicherungen, bei denen der Eintritt der Zahlungsverpflichtung des Versicherers gewiss ist, steht dem Versicherungsnehmer nach der Kündigung ein Rückkaufswert zu. Dabei müssen allerdings in der Regel Abschläge in Kauf genommen werden.

Wenn Ihnen die laufenden Beiträge zu hoch geworden sind, gibt es Alternativen zur Kündigung. Sie können die Beiträge entweder – sofern vertraglich vereinbart oder mit Zustimmung des Versicherers – heruntersetzen oder den Vertrag ganz beitragsfrei stellen. Dann fällt die Pflicht weg, Prämien zu zahlen, aber der Vertrag wird dennoch mit verringerten Leistungen fortgeführt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Folgen der Beitragsfreistellung sind ebenfalls in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

Wie werden die Anbieter privater Rentenversicherungen beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen und angebotenen Tarifen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt in der Regel auch nicht die Versicherungsbedingungen. Die BaFin beaufsichtigt auch nicht die Preisfindung von Investmentfonds, die in der fondsgebundenen Rentenversicherung hauptsächlich das Versicherungskapital bilden. Im Bereich der privaten Rentenversicherung besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet für Sie als Kunden, dass die Versicherungsunternehmen selbst entscheiden können, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen oder ablehnen und in welchem Umfang sie Versicherungsschutz anbieten wollen. Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur privaten Rentenversicherung

Was bedeutet Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen? Wie unterscheidet sich die "laufende Überschussbeteiligung" vom "Schlussüberschussanteil"?

Die über den Rechnungszins (Garantiezins) hinausgehende Verzinsung geht in die Überschussbeteiligung ein. Außer diesen Zinsüberschüssen gibt es im Wesentlichen auch noch Kostenüberschüsse. Diese entstehen immer dann, wenn der Kostenverlauf günstiger ist, als der jeweilige Versicherer in der Kalkulation der garantierten Leistungen berücksichtigt hat. Aus diesen Überschussquellen werden den Verträgen jährlich laufende Überschussanteile zugeteilt, wobei der Versicherer die für das jeweils folgende Geschäftsjahr gültigen Anteilsätze in seinem Geschäftsbericht verbindlich deklariert. Außerdem erhalten die Versicherungsnehmer bei Beendigung der Ansparphase einen so genannten Schlussüberschussanteil. Dieser wird im Unterschied zur laufenden Überschussbeteiligung nur einmalig zugeteilt und ist grundsätzlich nicht garantiert.

Muss der Versicherer mich regelmäßig über meinen Vertrag informieren?

Verbraucher schließen private Rentenversicherungsverträge in der Regel für einen längeren Zeitraum ab, der nicht selten bei über 30 Jahren liegt. Sie haben daher ein besonders hohes Bedürfnis an Vertragsinformationen.

Die Lebensversicherer müssen daher während der Laufzeit der Verträge die Versicherungsnehmer regelmäßig über den Vertragsstand informieren. Die „klassische“ Standmitteilung müssen die Unternehmen ihren Versicherungsnehmern jährlich in Textform übermitteln. Sie betrifft Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung und muss den aktuellen Stand der Ansprüche des Versicherungsnehmers unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung wiedergeben.

Des Weiteren sind in der Standmitteilung der Rückkaufswert („Auszahlungsbetrag bei Kündigung“) sowie die Leistung im Fall einer Beitragsfreistellung anzugeben Darüber hinaus ist für Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, die Summe der gezahlten Beiträge zu nennen.

Habe ich als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven?

Versicherungsnehmer von privaten Rentenversicherungsverträgen haben seit 2008 grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese stellt einen Teil der Überschussbeteiligung dar und wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven bei Beendigung der Ansparphase und während der Rentenbezugszeit. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen zu gewährleisten. Sie kann auch Null betragen, wenn zum Berechnungsstichtag keine Bewertungsreserven vorliegen.

Muss ich die Kürzung meiner Rente wegen Herabsetzung der Überschussbeteiligung bei meiner privaten Rentenversicherung akzeptieren?

Reduziert der Versicherer die Überschussbeteiligung, kann sich die Rente verringern. Die Rentenleistungen setzen sich aus einem garantierten Teil und einer Überschussrente zusammen. Die Garantierente darf der Versicherer nicht senken. Die Überschussrente ist dagegen abhängig von den jeweiligen Überschussanteilsätzen des Versicherers und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken. Insbesondere aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten mussten jedoch fast alle Versicherer in den letzten Jahren ihre Überschussbeteiligungen teilweise deutlich reduzieren.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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