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Stand:geändert am 07.06.2023 | Thema Verbraucherschutz Reiseinsolvenzsicherung

Reiseanbieter, insbesondere Veranstalter von Pauschalreisen, sind gesetzlich verpflichtet, sich vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz abzusichern. Für individuell zusammengestellte Reisen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Seit dem 01.11.2021 müssen Reiseanbieter, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Umsatz im Sinne des § 1 Nr. 2a Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) von mindestens 10 Millionen Euro erzielt haben, einen Absicherungsvertrag mit dem Reisesicherungsfonds, nämlich mit der Deutschen Reisesicherungsfondsgesellschaft mbH (DRSF), abschließen. Reiseanbieter mit geringerem Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können sich ebenfalls über den DRSF absichern oder anderweitigen Schutz vor Zahlungsunfähigkeit sicherstellen, z.B. durch Abschluss einer Reiseinsolvenzversicherung bei einem Versicherer. Weitere Informationen zum Reisesicherungsfonds erfahren Sie auf der Internetseite des DRSF.

Die Insolvenzsicherung für Pauschalreisen soll insbesondere sicherstellen, dass Reisende bei Insolvenz des Reiseveranstalters die Rückerstattung der bereits geleisteten Vorauszahlungen oder – sofern die Reise bereits angetreten wurde und keine Fortsetzung der Reise erfolgt – die Rückerstattung für nicht erhaltene Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erhalten.

In welchen Fällen leistet die Reiseinsolvenzsicherung?

Diese Absicherung greift in der Regel nur für Pauschalreisen, also, wenn Sie zum Beispiel Flug und Hotel als Paket gebucht haben. Dann erhalten Sie nach der Buchung vom Reiseanbieter den Sicherungsschein für Pauschalreisen. Der Sicherungsschein muss Ihnen grundsätzlich vor Annahme oder Forderung einer Zahlung – auch Anzahlung – ausgehändigt werden.

Haben Sie dagegen Flug und Hotel separat gebucht, sind Ihre Zahlungen in der Regel nicht über die Reiseinsolvenzsicherung geschützt. Falls der von Ihnen gewählte Reiseanbieter insolvent wird, müssen Sie Ihre Ansprüche selbst durchsetzen.

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