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Stand:geändert am 07.06.2023 | Thema Verbraucherschutz Auslandsreise-Krankenversicherung

Haben Sie sich vor Ihrem Urlaub Gedanken über Ihren Krankenversicherungsschutz gemacht und auch Ihre mitreisenden Angehörigen berücksichtigt? Nachlässigkeit kann unter Umständen sehr teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern Versicherungsschutz. Wer in andere Länder reist oder Zugang zu umfangreicheren Leistungen haben möchte, kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Auch für Privatversicherte kann diese sinnvoll sein.

Welchen Schutz bieten die gesetzliche und die private Krankenversicherung im Ausland?

In der Regel haben Sie nur in Deutschland Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme von diesem Prinzip besteht lediglich bei vorübergehenden Aufenthalten in Ländern der EU und so genannten SVA-Ländern. Das sind Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die medizinische Behandlung wird dort über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgerechnet. Diese wird in folgenden Ländern anerkannt:

  • In allen 27 EU-Staaten,
  • Großbritannien,
  • drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen),
  • drei Abkommensstaaten (Mazedonien, Montenegro, Serbien) und der
  • Schweiz.

Zusätzliche länderspezifische Informationen sowie „Urlaubsmerkblätter“ mit weiteren Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA).

Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erhalten die Europäische Krankenversicherungskarte automatisch, sie ist auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte aufgedruckt.

Damit haben Sie in der Regel einen Anspruch auf eine medizinische Behandlung im lokalen öffentlichen Gesundheitssystem nach dem dortigen Standard. Dieser kann aber wesentlich niedriger als in Deutschland sein und in der Regel wird nur eine Notfallversorgung gewährt. Das bedeutet, wenn Ihnen die Weiterbehandlung zu Hause zuzumuten ist, bekommen Sie vor Ort eventuell nur ein Schmerzmittel oder beim Zahnarzt einen provisorischen Zahnersatz.

Teilweise müssen Sie Behandlungen auch selbst bezahlen, die in Deutschland durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind oder Sie müssen den vor Ort üblichen Eigenanteil bezahlen. Außerdem darf eine wichtige Leistung generell nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden: der Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall.

Abgesichert sind in der Regel auch nur ungeplante Behandlungen. Reisen Sie gezielt in das Ausland, um eine Behandlung durchführen zu lassen, müssen Sie das zuvor von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland genehmigen lassen.

Auf jeden Fall müssen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (oder ein Ersatzdokument) vor Ort vorlegen können, ansonsten werden Sie die Behandlung in der Regel bezahlen müssen.

Zusammengefasst:

Mit der Europäische Krankenversicherungskarte haben Sie, in denjenigen Staaten, in denen Sie anerkannt wird, Zugang zum lokalen öffentlichen Gesundheitssystem und einer gesundheitlichen (Basis-)Versorgung nach dem dort geltenden Standard.

Außerhalb der Staaten, die die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert, besteht für gesetzlich Krankenversicherte überhaupt kein Versicherungsschutz. Alle Kosten für eine medizinische Versorgung müssen daher in diesen Ländern selbst bezahlt werden – je nach Aufenthaltsland auch direkt. Bei einem Krankenhausaufenthalt können dabei schnell sehr hohe Kosten entstehen.


Wenn Sie eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, hängt Ihr Versicherungsschutz im Ausland von Ihrem Tarif und den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen ab. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt darüber, welche Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind und ob Einschränkungen (zum Beispiel maximale zeitliche Gültigkeit im Ausland, Beschränkung auf bestimmte Behandlungen etc.) existieren. Gegebenenfalls stellt Ihnen Ihr Krankenversicherer auch eine Versicherungsbescheinigung in der Landessprache Ihres Ziellandes aus.

Generell gilt: Falls Sie bei der Anreise in Ihr Urlaubsland andere Länder durchqueren oder dort umsteigen, könnten Sie auch für diese Länder einen Krankenversicherungsschutz benötigen. Prüfen Sie daher auch den Versicherungsschutz für Länder, die Sie durchreisen oder in denen Sie sich nur kurz aufhalten.

Wann ist eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll?

Versicherte in gesetzlichen Krankenkassen gewährt die Europäische Krankenversichertenkarte in den Ländern, in denen Sie anerkannt wird, Zugang zu einer medizinischen (Basis-)Versorgung nach lokalem Standard im jeweiligen öffentlichen Gesundheitssystem.

Möchten Sie in Ihrem Urlaubsland Zugang zu privaten Ärzten, Krankenhäusern oder Behandlungen, die über die dortigen Versorgungsstandards hinausgeht, so müssen Sie hierfür eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Alternativ müssen Sie diese Leistungen komplett aus eigener Tasche bezahlen – ohne Erstattung.

Teilweise kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherungsunternehmen und bieten ihren Versicherten Auslandsreise-Krankenversicherungen vergünstigt an.

Bei Versicherten mit einer privaten Krankenvollversicherung hängt der Umfang der Leistungen im Ausland vom gewählten Tarif ab. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Versicherung oder Ihrem Ansprechpartner in Versicherungsfragen, welche Leistung in Ihrem Reiseland abgedeckt sind. Abhängig vom enthaltenen Versicherungsumfang und der geplanten Reise kann auch für Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist in der Regel eine eher günstige Versicherung. Verträge mit einem Jahr Laufzeit werden teilweise schon ab ca. 10 Euro angeboten.

Vorhandenen Versicherungsschutz prüfen

Etwa jeder dritte Deutsche hat bereits eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Nicht allen Versicherten ist jedoch bewusst, dass sie diesen Schutz bereits vereinbart haben. So bieten zum Beispiel einige Kreditkartenanbieter und Automobilclubs Zusatzleistungen für Auslandsreisen an.

Ratsam ist es daher, sich vor dem Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu fragen, ob Sie den gewünschten Schutz im gewünschten Umfang bereits anderweitig vereinbart haben.

Prüfen Sie aber auch bei diesen Verträgen den Leistungsumfang und ob bestimmte Bedingungen (wie zum Beispiel die Buchung der Reise mit der speziellen Kreditkarte) für die Gewährung des Versicherungsschutzes gelten.

Weitere Fragen & Antworten zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Bezahlt meine Auslandsreise-Krankenversicherung auch bei pandemischen oder epidemischen Infektionskrankheiten (zum Beispiel Corona)?

Ob eine Auslandsreise-Krankenversicherungen bei einer pandemischen oder epidemischen Infektionskrankheit (zum Beispiel Corona) leistet, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Eine solche Erkrankung ist nicht versichert, wenn Pandemien und Epidemien in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn für das Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Prüfen Sie vor einer Reise die Vertragsbedingungen und fragen Sie gegebenenfalls beim Versicherer nach.

Bin ich in der Auslandsreise-Krankenversicherung auch bei bestehenden Erkrankungen versichert?

Grundsätzlich nein. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherer, in welchem Umfang die Kosten für Behandlungen bereits bekannter Vorerkrankungen erstattet werden.

Wie viele Tage schützt mich eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei einer Auslandsreise?

Viele Auslandsreise-Krankenversicherungen werden als Jahresverträge angeboten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Allerdings bedeutet bei dieser Versicherung „Jahresvertrag“ nicht, dass Sie bei durchgehenden Auslandsreisen bis zur Dauer eines Jahres abgesichert sind.

Bei vielen Versicherungsunternehmen gilt eine maximale Verweildauer im Urlaubsland (oft zwischen 42 und 56 Tagen). Das heißt unabhängig davon, ob Sie eine Jahrespolice oder eine einmalige Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie zumeist maximal für einen bestimmten Zeitraum Krankenversicherungsschutz. Sollte dieser Zeitraum für Sie nicht ausreichend sein, können Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen gegebenenfalls auch einen Krankenversicherungsschutz für längere Zeiträume vereinbaren.

Muss ich meine Auslandsreise-Krankenversicherung informieren, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Das hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. In der Regel können Sie ambulante Behandlungen ohne Rücksprache mit dem Versicherungsunternehmen vornehmen lassen. Manche Versicherungsunternehmen legen dagegen fest, dass sich Versicherte auch vor kleinen Behandlungen melden müssen oder nur zu bestimmten Vertragsärzten gehen dürfen. Informieren Sie sich am besten vor Reiseantritt beim Versicherungsunternehmen.

Benötigen Sie eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Versicherungsunternehmen aufnehmen. Manche Versicherungen haben spezielle Verträge mit lokalen Krankenhäusern und bieten eine direkte Abrechnung mit diesen, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollten Sie eine Rechnung beim Arzt oder im Krankenhaus sofort bezahlen müssen, sollten Sie Zugriff auf ausreichend Geld haben. Anschließend reichen Sie die Rechnungen beim Versicherungsunternehmen ein und erhalten dann eine Erstattung.

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