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Thema Verbraucherschutz PEPP - Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt

PEPP, die Abkürzung für Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt, ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge. Das Produkt soll jedem Europäer unabhängig von Alter und Beruf offenstehen. Anbieten dürfen es unter anderem Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Investment- und Verwaltungsgesellschaften sowie Verwalter alternativer Investmentfonds mit Sitz in der EU. Seit dem 22. März 2022 dürfen Unternehmen solche Produkte anbieten.

Das Angebot sowie die Vermittlung von PEPP-Produkten unterliegt gesetzlichen Vorhaben. So müssen sich Unternehmen zum Beispiel in ein von EIOPA, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, geführtes Zentralregister eintragen lassen. Darüber hinaus überwacht die EU-Behörde, dass nur registrierte Finanzprodukte unter dem Namen PEPP vertrieben werden. Die BaFin hat auf nationaler Ebene die Aufgabe, jedes PEPP-Produkt, das auf den deutschen Markt kommen soll, im Rahmen eines Registrierungsvorgangs auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

Die private Altersvorsorge PEPP ist bei einem PEPP-Anbieter in bis zu sechs verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Risikoprofilen abschließbar. Das sogenannte Basis-PEPP hat neben den gedeckelten Kosten den Vorteil, dass der Kunde bei Renteneintritt eine garantierte Leistung erhält oder eine Risikominderungstechnik, die bestimmten Vorgaben entsprechen muss, sein angelegtes Kapital schützt. Auf verpflichtenden, einheitlichen Informationsblättern erfährt der Kunde die wichtigsten Eckdaten zum jeweiligen PEPP-Produkt, sodass sich die unterschiedlichen Angebote vergleichen lassen.

Da das PEPP als Produkt der Altersvorsorge konzipiert ist, sollen Kündigungen vor Eintritt in die Rentenphase die Ausnahme sein. Mindestens alle fünf Jahre kann der Kunde jedoch zu gedeckelten Kosten von maximal 0,5 Prozent der Beiträge den Anbieter wechseln oder beim gleichen Anbieter eine andere Anlageoption wählen.

Der Kunde zahlt regelmäßig auf das PEPP-Konto ein, wobei der Leistungsempfänger nicht mit dem Sparer identisch sein muss. Wenn der Kontoinhaber innerhalb der EU umzieht, wird für ihn ein Unterkonto eröffnet, das den nationalen Bestimmungen seines neuen Wohnsitzes entspricht. EU-Bürger können so mit dem neuen Finanzprodukt bei einem Umzug ins europäische Ausland weiter für die Rente sparen.

Bei Rentenantritt sind verschiedene Auszahlungsvarianten möglich. Der Sparer kann sich zwischen regelmäßigen Rentenzahlungen, einer einmaligen Kapitalabfindung oder gestaffelten Entnahmen entscheiden. Auch eine Kombination verschiedener Auszahlungsarten ist möglich.

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