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Stand:geändert am 10.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Risikolebensversicherung

Ist Ihre Familie finanziell abgesichert, falls Sie plötzlich sterben sollten? Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für einen solchen Schicksalsschlag vorsorgen.

Was leistet eine Risikolebensversicherung?

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für Ihre Familie, aber auch andere wirtschaftlich abhängige Hinterbliebene eine finanzielle Absicherung schaffen und ihnen die Gewissheit geben, dass für sie gesorgt ist, wenn Sie sterben. Als Sicherheit für einen Kredit – etwa ein Immobiliendarlehen – lässt sich die Versicherung ebenfalls einsetzen.

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Fall des Todes der versicherten Person eine vereinbarte Summe an diejenigen Personen aus, die im Vertrag als Begünstigte genannt sind – zum Beispiel Ihre Familie. Es handelt sich also um eine (reine) Versicherung für den Todesfall.

Als so genannten Bezugsberechtigten können Sie nicht nur Familienangehörige, sondern auch jede beliebige andere Person benennen. Ihre Hinterbliebenen erhalten die Versicherungssumme, auch wenn Sie erst seit kurzer Zeit Prämien zur Risikolebensversicherung gezahlt haben. Beachten Sie aber, dass die Versicherungssumme nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall, also der Tod, während der Laufzeit der Versicherung eintritt.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge für das Versprechen des Lebensversicherers, dass er im Versicherungsfall – und nur dann – die vereinbarte Leistung erbringt und den von Ihnen bestimmten Personen die Versicherungssumme auszahlt. Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung, werden bei der reinen Risikolebensversicherung die Beiträge nicht zum Aufbau von Kapital für eine Erlebensfallleistung verwendet. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau. Daher sind die Beiträge für diesen Typ von Lebensversicherung deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung.

Überlebt die versicherte Person die vereinbarte Vertragslaufzeit, wird bei Ablauf des Vertrags die Versicherungsleistung nicht fällig. Auch werden grundsätzlich keine Prämien zurückerstattet, da die gezahlten Prämien für die Risikotragung verbraucht wurden. Die Versicherung läuft aus.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer den Vertrag auf das Leben eines anderen abschließen, sind also die versicherte Person und der Versicherungsnehmer nicht identisch, so muss unter bestimmten Voraussetzungen die versicherte Person vor dem Vertragsabschluss schriftlich zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer oder versicherte Person?

  • Als Versicherungsnehmer müssen Sie pünktlich die vereinbarten Beiträge zahlen.
  • Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag korrekt. Dies ist wichtig für die Versicherung, wenn sie die Beiträge kalkuliert. Vorsicht: Ist die Versicherung über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht informiert, kann sie die Zahlung der Todesfallleistung verweigern.
  • Hinzu kommen weitere Pflichten. Lesen Sie daher die Allgemeinen Bedingungen für die Risikolebensversicherung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft genau.

Wo kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?

Eine Risikolebensversicherung können Sie beim Versicherer (in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der vereinbarten Versicherungssumme und der Laufzeit. Hinzu kommen persönliche Merkmale wie Alter und Gesundheitszustand sowie Risikofaktoren wie Rauchen und gefährliche Sportarten. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, da die Anbieter Risikofaktoren unterschiedlich bewerten.

Achten Sie darauf, dass der vereinbarte Versicherungsschutz für die individuelle Absicherung ausreicht. Wenn nicht die Familie versorgt, sondern ein Kredit abgesichert werden soll, wird die Höhe der Police meist an die Darlehenssumme angepasst.

Lebensversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Informationen und Beratung dazu erhalten Sie direkt bei den Finanzämtern, bei Ihrem Steuerberater und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Zu steuerlichen Themen kann die BaFin Sie nicht beraten.

Welche Informationen muss mir der Anbieter einer Risikolebensversicherung zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen::

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen. Hier ist auch auf Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten sowie sonstigen Kosten hinzuweisen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Risikolebensversicherung.

Was kann ich tun, wenn ich die Risikolebensversicherung nicht mehr haben möchte?

Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Lebensversicherungsverträge, bei denen laufend Prämien bezahlt werden, sind grundsätzlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Wirksam wird die Kündigung allerdings erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, das heißt in der Regel frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahrs. Als Versicherungsperiode wird der Zeitabschnitt bezeichnet, nach dem die Prämie bemessen ist. Normalerweise ist dies ein Jahr. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Folgen der Kündigung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Diese sollten Sie vor einer Kündigung sicherheitshalber noch einmal durchlesen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Ein Sonderfall sind Risikolebensversicherungen, bei denen die gesamte Versicherungsprämie auf einmal eingezahlt wird: Hier gibt es keine gesetzliche Kündigungsmöglichkeit. Sie kann jedoch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten und damit Bestandteil Ihres Vertrags sein.

Eine Prämienrückerstattung gibt es grundsätzlich nicht, wenn Sie eine Risikolebensversicherung vorzeitig kündigen.

Wie werden Lebensversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt in der Regel auch nicht die Versicherungsbedingungen. Im Bereich der Risikolebensversicherung sind die Versicherungsunternehmen grundsätzlich darin frei, wie sie die Verträge, den Umfang des Versicherungsschutzes sowie die dazugehörigen Kalkulationsgrundlagen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestalten (Vertragsfreiheit). Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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