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Thema Verbraucherschutz Lebensversicherungen

Lebensversicherungen sichern das biometrische Risiko (zum Beispiel Tod, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Invalidität) der versicherten Person wirtschaftlich ab.

Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (zum Beispiel Risikolebensversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine häufig gewählte Form ist die gemischte Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall, die auch als Kapitallebensversicherung bezeichnet wird. Diese gibt es auch in der Variante der fondsgebundenen Lebensversicherung.

Eine weitere Art der Lebensversicherung stellt die private Rentenversicherung dar, die eine lebenslange Rentenzahlung oder eine Kapitalzahlung zum Rentenbeginn garantiert. Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, kann vereinbart werden, dass zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine vereinbarte Todesfallleistung an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt werden.

Die Sterbegeldversicherung als Kleinlebensversicherung wird grundsätzlich auf den Todesfall abgeschlossen und dient der Abdeckung der Beerdigungskosten. Die Versicherungsleistung wird als sogenanntes Sterbegeld bezeichnet. Die Sterbegeldversicherung wird in der Regel von Sterbekassen in der Form von kleineren Versicherungsvereinen betrieben.

Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Ist Ihre Familie finanziell abgesichert, falls Sie plötzlich sterben sollten? Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für einen solchen Schicksalsschlag vorsorgen.

Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Bei der Kapitallebensversicherung wird im Todesfall oder bei Erleben des Ablaufs des Vertrags die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie wird meist dazu genutzt, um für das Alter vorzusorgen.

Häufige Fragen

Die von mir in meine Sterbegeldversicherung eingezahlten Beiträge übersteigen die Versicherungssumme. Ist das zulässig?

Die vereinbarte Versicherungssumme wird grundsätzlich vertragsgemäß beim Tod der versicherten Person fällig, unabhängig davon, wann der Tod eintritt und wie viel Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Das bedeutet: Bei frühzeitigen Todesfällen erhalten die Angehörigen mit der vollen Versicherungssumme in der Regel mehr, als an Beiträgen bis dahin eingezahlt worden ist. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass dann überdurchschnittlich lang lebende Versicherungsnehmer mehr als die Versicherungssumme in den Vertrag einzahlen. Mit einer "Überzahlung" der eigenen Versicherungssumme schaffen sie den tariflich erforderlichen Ausgleich. Tatsächlich wird dies aber nur bei verhältnismäßig wenigen Versicherten der Fall sein, weil in der Regel die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt.

Bei Abschluss der Lebensversicherung wurde die Bezugsberechtigung als unwiderruflich festgelegt. Kann ich die Bezugsberechtigung später noch ändern?

Grundsätzlich nicht. Eine Änderung der Bezugsberechtigung ist nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten möglich.

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