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Stand:geändert am 10.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Kapitallebensversicherung

Bei der Kapitallebensversicherung wird im Todesfall oder bei Erleben des Ablaufs des Vertrags die Versicherungssumme ausgezahlt. Sie wird meist dazu genutzt, um für das Alter vorzusorgen.

Was leistet die Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung stellt eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung mit Zahlung im Todesfall und einem langfristigen Sparvorgang mit Zahlung nach Ende der Laufzeit mit Zinsen dar. Wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt, erhält die begünstigte Person, der so genannte Bezugsberechtigte, die Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, wird das über die Laufzeit angesammelte Kapital an den Versicherungsnehmer oder eine andere, von ihm benannte Person ausgezahlt. Dabei zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht nur die vertraglich garantierte Versicherungssumme aus, sondern in der Regel auch einen zusätzlichen Anteil an den Gewinnen, die das Unternehmen während der Laufzeit aus Ihren Prämien erwirtschaftet hat (die Überschussbeteiligung).

Eine Ausnahme bilden fondsgebundene Lebensversicherungen, die in der Regel nur im Todesfall garantierte Leistungen bieten.

Eine Kapitallebensversicherung können Sie in bestimmten Fällen auch beleihen und so als Sicherheit für ein Darlehen nehmen.

Sie können die Lebensversicherung auch auf das Leben eines anderen abschließen. In diesem Fall muss die versicherte Person schriftlich in den Vertrag einwilligen, bevor dieser geschlossen wird. Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die vereinbarte Leistung den Betrag der üblichen Beerdigungskosten von gegenwärtig 8.000 Euro nicht überschreitet. Auch für Kollektivverträge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist ein derartiges Einwilligungserfordernis nicht vorgeschrieben.

Welche Risiken bestehen bei der Kapitallebensversicherung?

Wer neben der Absicherung der Familie im Todesfall auch eine private Altersvorsorge aufbauen möchte, kann die Kapitallebensversicherung dazu nutzen. Die seit Jahren niedrigen Zinsen wirken sich jedoch negativ auf die Höhe der Überschussbeteiligung und damit auf die Rendite aus. Alternativ ist es denkbar, die Ziele Absicherung und Altersvorsorge durch ein Risikovorsorgeprodukt (zum Beispiel eine Risikolebensversicherung) auf der einen Seite und ein Kapitalanlageprodukt auf der anderen Seite zu realisieren. Hier sollten Sie sich genau informieren, was für Sie sinnvoll ist.

Wird die Lebensversicherung als fondsgebundene Versicherung abgeschlossen, tragen in der Regel Sie als Versicherungsnehmer das Kapitalmarktrisiko. Denn wenn Ihre Beiträge bei diesem Modell in Investmentfonds angelegt werden, verfehlen Sie unter Umständen das angestrebte Absicherungsziel, wenn sich der betreffende Fonds negativ entwickelt.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer oder Versicherter?

  • Als Versicherungsnehmer müssen Sie pünktlich die vereinbarten Beiträge zahlen.
  • Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig. Sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
  • Weitere Pflichten des Versicherungsnehmers sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kapitallebensversicherung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aufgeführt.

Wo kann ich eine Kapitallebensversicherung abschließen?

Eine Kapitallebensversicherung können Sie beim Versicherer (in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.

Welche Kosten fallen bei einer Kapitallebensversicherung an?

Die Ablaufleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von den Beiträgen, der Wertentwicklung der zugrundeliegenden Kapitalanlagen und auch von den anfallenden Kosten. Der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil zusammen. Der Risikoanteil wird auch von persönlichen Merkmalen wie Alter und Gesundheitszustand sowie zum Teil Risikofaktoren wie Rauchen und gefährliche Sportarten bestimmt. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, da die Anbieter Risikofaktoren unterschiedlich bewerten.

Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten wie den Vermittlerprovisionen verwendet.

Achten Sie auch auf die im Vertrag anfallenden Kosten. Achten Sie zudem darauf, ob zusätzliche Kosten von der Person, die Sie berät oder Ihnen das Produkt verkauft, erhoben werden.

Der Versicherer muss Ihnen als Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss Informationen zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten sowie zu möglichen sonstigen Kosten zur Verfügung stellen. Die einkalkulierten Abschlusskosten muss er als einheitlichen Gesamtbetrag angeben. Außerdem muss der Versicherer auch die einkalkulierten Verwaltungskosten gesondert ausweisen. Er muss außerdem die Effektivkosten angeben. Diese sind definiert als „Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten“.

Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, können Sie wählen, ob Sie laufend Prämien oder die Gesamtsumme der Beiträge auf einmal zahlen wollen.

Lebensversicherungen unterliegen grundsätzlich einer steuerlichen Förderung. Informationen und Beratung dazu erhalten Sie direkt bei den Finanzämtern, bei Ihrem Steuerberater und bei Lohnsteuerhilfevereinen. Zu steuerlichen Themen kann die BaFin Sie nicht beraten.

Welche Informationen muss der Anbieter der Kapitallebensversicherung mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen:

  • Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Produkt. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen. Hier ist auch auf Einstiegskosten wie Abschluss- und Vertriebskosten, und auf laufende Kosten wie zum Beispiel Verwaltungskosten sowie sonstige Kosten hinzuweisen.
  • Kundeninformation nach dem Versicherungsvertragsrecht: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung.

Was kann ich tun, wenn ich die Kapitallebensversicherung nicht mehr haben möchte?

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung nicht behalten wollen, ist es möglich, den Vertrag zu kündigen. Der Versicherer zahlt Ihnen dann einen so genannten Rückkaufswert.

Sie brauchen grundsätzlich keine Kündigungsfrist einzuhalten, wenn Sie Versicherungsverträge kündigen wollen, bei denen laufende Prämien oder ein Einmalbeitrag eingezahlt werden. Sind laufende Prämien vereinbart, wird die Kündigung allerdings erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam, das heißt in der Regel frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Als Versicherungsperiode wird der Zeitabschnitt bezeichnet, nach dem die Prämie bemessen ist. Normalerweise ist dies ein Jahr.

Lassen Sie sich beraten, ob es nicht eine Alternative zur Kündigung gibt. Denn beenden Sie den Vertrag, kann das deutliche Nachteile für Sie haben. Zu Anfang der Laufzeit ist nur ein Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden. Auch in den Folgejahren wird der Rückkaufswert in der Regel nicht unbedingt die Summe erreichen, die im Laufe der Zeit durch Ihre gezahlten Beiträge zusammengekommen ist.

Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Folgen der Kündigung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen. Diese sollten Sie vor einer Kündigung durchlesen.

Wenn Ihnen die laufenden Beiträge zu hoch geworden sind, gibt es Alternativen zur Kündigung. Sie können die Beiträge entweder – sofern vertraglich vereinbart oder mit Zustimmung des Versicherers – heruntersetzen oder den Vertrag ganz beitragsfrei stellen. Dann fällt die Pflicht weg, Prämien zu zahlen, aber der Vertrag wird dennoch mit verringerten Leistungen fortgeführt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und Folgen der Beitragsfreistellung sind ebenfalls in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.

Sie können Ihre Lebensversicherung auch auf dem Zweitmarkt verkaufen.

Wie werden Lebensversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen und angebotenen Tarifen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt in der Regel auch nicht die Versicherungsbedingungen. Im Bereich der Kapitallebensversicherung besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen selbst entscheiden können, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen oder ablehnen und in welchem Umfang sie Versicherungsschutz anbieten wollen. Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur Kapitallebensversicherung

Welche Besonderheiten gelten für die fondsgebundene Lebensversicherung?

Bei der „klassischen“ fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es eine garantierte Leistung nur für den Todesfall. Die Leistung im Erlebensfall (die Ablaufleistung oder im Falle der vorzeitigen Kündigung der Rückkaufswert) ist dagegen nicht in einer bestimmten Mindesthöhe garantiert.

Wie bei der „normalen“ Kapitallebensversicherung werden Teile Ihrer Beiträge zur Tilgung der Abschluss- und Verwaltungskosten und für den Versicherungsschutz im Todesfall verwendet. Die Sparanteile Ihres Beitrags werden jedoch nicht mit einem bestimmten Zinssatz verzinst, sondern es werden von diesen Sparanteilen Fondsanteile gekauft. Der Wert Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt also von der Entwicklung des bzw. der jeweiligen Fonds ab und unterliegt dementsprechend oft erheblichen Schwankungen.

Die Verwaltung der Fondsanteile verursacht Kosten, die von Ihren Beiträgen abgezogen werden. Auch fallen meist Ausgabeaufschläge für die Fondsanteile an, die aus Ihren Beiträgen bezahlt werden müssen. Diese Kosten mindern die Rendite Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Teilweise kann der Versicherungsnehmer mitentscheiden, in welche Fonds das Geld angelegt wird. Entscheidend hierfür ist die jeweilige Produktgestaltung einschließlich der Produktbedingungen. So können die Fonds vom Anbieter bereits verbindlich vorbestimmt oder aber aus einer gegebenenfalls vorgegebenen Fondspalette auswählbar sein. Bei vielen Versicherern dürfen Sie während der Vertragslaufzeit die Fonds wechseln („switchen“ bzw. „shiften“). Dies kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Die Gewinnchancen sind bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regelhöher als bei einer „normalen“ Kapitallebensversicherung. Doch dafür gehen Sie hier auch das Risiko ein, bei schlechter Fondsentwicklung Verlust zu erleiden.

Inzwischen werden auch fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, die eine gewisse Mindestleistung garantieren. Hier droht kein Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Diese Versicherungen legen entweder nur einen Teil der Sparbeiträge in Fondsanteilen an; oder die Sparanteile werden in so genannte "Garantiefonds" investiert. Wie bei allen Geldanlagemöglichkeiten gilt auch hier: Je geringer das Verlustrisiko, desto geringer die Gewinnchancen, und umgekehrt.

Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig kündigen wollen, sollten Sie die aktuelle Kursentwicklung des Fonds beobachten und einen günstigen Zeitpunkt abwarten.

Läuft Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu einem Zeitpunkt ab, in dem der Fonds gerade einen niedrigen Wert hat, sollten Sie überlegen, ob Sie sich den aktuellen Geldwert Ihrer Versicherung auszahlen lassen oder, falls dies möglich ist, lieber die Fondsanteile übertragen lassen wollen. Im letzteren Fall haben Sie die Chance, die Fondsanteile später bei wieder steigenden Kursen zu einem besseren Preis zu verkaufen. Bei manchen Versicherungen ist es auch möglich, den Ablauf einige Zeit hinaus zu schieben, bis gegebenenfalls die Kurse wieder günstiger stehen. Prüfen Sie die Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer nach Möglichkeiten, Verluste zu vermeiden.

Wenn Sie - wie zum Beispiel bei einer Darlehenstilgung - darauf angewiesen sind, zu einem konkreten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt zu bekommen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich das mit der fondsgebundenen Lebensversicherung verbundene Anlagerisiko auf sich nehmen wollen.

Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?

Der Beitrag zu einer Kapitallebensversicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.

Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert der Versicherung, das so genannte Deckungskapital. Das Deckungskapital wird mit einem über die gesamte Vertragsdauer konstanten Zins, Rechnungszins oder auch Garantiezins genannt, verzinst. Dabei ist der Deckungskapitalverlauf mit der eingerechneten Garantieverzinsung so berechnet, dass das Deckungskapital zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht. Diese wird dann als garantierte Erlebensfall-Leistung fällig.

Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Die Risikobeiträge aller Versicherungsnehmer mit gleichartigen Verträgen werden bei Todesfällen vor Vertragsablauf dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen dem vorhandenen Deckungskapital und der Todesfallsumme auszugleichen bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht und steht somit nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten wie den Vermittlerprovisionen verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Was bedeutet Überschussbeteiligung bei Kapitallebensversicherungen? Wie unterscheidet sich die "laufende Überschussbeteiligung" vom "Schlussüberschussanteil"?

Die über den Rechnungszins (Garantiezins) hinausgehende Verzinsung geht in die Überschussbeteiligung ein. Außer Zinsüberschüssen gibt es auch noch Risiko- und Kostenüberschüsse. Diese entstehen immer dann, wenn der Sterblichkeits- und der Kostenverlauf günstiger sind, als der jeweilige Versicherer in der Kalkulation der garantierten Leistungen berücksichtigt hat. Aus diesen Überschussquellen werden den Verträgen jährlich laufende Überschussanteile zugeteilt, wobei der Versicherer die für das jeweils folgende Geschäftsjahr gültigen Anteilsätze in seinem Geschäftsbericht verbindlich deklariert. Außerdem erhalten die Versicherungsnehmer bei Vertragsbeendigung durch Kündigung, Tod oder Ablauf einen sogenannten Schlussüberschussanteil. Dieser wird im Unterschied zur laufenden Überschussbeteiligung nur einmalig zugeteilt und ist bis zur Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht garantiert.

Muss mich der Lebensversicherer regelmäßig über meine Kapitallebensversicherung informieren?

Lebensversicherer müssen während der Laufzeit der Verträge regelmäßig über den Vertragsstand informieren. Die „klassische“ Standmitteilung informiert über den aktuellen Stand der Ansprüche des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung. Daneben ist der Rückkaufswert („Auszahlungsbetrag bei Kündigung“) sowie die Leistung im Fall einer Beitragsfreistellung anzugeben. Die Summe der gezahlten Beiträge ist für Verträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen wurden, zu nennen.

Was muss ich bei den Angaben der Lebensversicherer zur Gesamtverzinsung beachten?

Die Unternehmen entscheiden jährlich über die Höhe der Gesamtverzinsung. Die Höhe der Gesamtverzinsung kann sich also ändern. Die Gesamtverzinsung enthält einen Überschussanteil, der meistens unwiderruflich dem Kunden gutgeschrieben wird. Einige Versicherer geben aber den Überschussanteil ganz oder teilweise nur widerruflich an. Dies erkennt man daran, dass von einer Gesamtverzinsung („einschließlich Schlussüberschussanteil“ - oder ähnliche Klammerzusätze) die Rede ist. Der Schlussüberschussanteil, der hier in der Gesamtverzinsung enthalten ist, steht unter Änderungsvorbehalt. Was hiervon tatsächlich dem Kunden gutgeschrieben wird, entscheidet sich erst bei Vertragsbeendigung.

Beispielsweise könnte ein Unternehmen sagen, dass die Überschussbeteiligung zur Hälfte unter Vorbehalt steht. Im Beispiel beträgt die Gesamtverzinsung (mit Schlussüberschussanteil) 4,25 Prozent, wovon 2,25 Prozentpunkte auf den Garantiezins entfallen. Die Überschussbeteiligung ist dann 2 Prozent. Davon steht 1 Prozent unter Vorbehalt. Das Guthaben des Kunden verzinst sich also um 3,25 Prozent (einschließlich Garantiezins), die er für die bereits abgelaufenen Jahre sicher hat. Das restliche 1 Prozent bekommt er bei Vertragsbeendigung, sofern das Unternehmen nichts ändert.

Habe ich als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven?

Versicherungsnehmer von Lebensversicherungsverträgen haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese stellt einen Teil der Überschussbeteiligung dar und wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Die Hälfte dieses auf den einzelnen Vertrag entfallenden Betrags wird bei Beendigung des Vertrags ausgezahlt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen zu gewährleisten. Sie kann auch Null betragen, wenn zum Berechnungsstichtag keine Bewertungsreserven vorliegen.

Die Ablaufleistung meiner Kapitallebensversicherung ist geringer als mein Versicherer noch vor einiger Zeit vorhergesagt hat. Muss ich das hinnehmen?

In der Regel ja. Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung enthält neben der garantierten Erlebensfallsumme auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Bei Vertragsbeendigung wird in der Regel außerdem ein „Schlussüberschussanteil" und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig.

Diese legen die Lebensversicherer jährlich neu fest. Insbesondere aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten mussten jedoch fast alle Lebensversicherer in den letzten Jahren ihre Überschussanteilsätze teilweise deutlich reduzieren, womit sie häufig unter den früher vorhergesagten Werten liegen.

Kann ich Zinsen verlangen, wenn der Fälligkeitstermin der Versicherung überschritten ist und der Versicherer noch nicht gezahlt hat?

Hier ist ein Anspruch auf so genannte Verzugszinsen denkbar. Das setzt neben der Fälligkeit zunächst voraus, dass Sie einen durchsetzbaren Anspruch haben. Dies ist nicht der Fall, wenn zum Beispiel Ihr Anspruch verjährt ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherer nach Fälligkeit aufgefordert haben, die Leistung zu erbringen. Eine Mahnung kann aber auch entbehrlich sein, wenn für die Leistung ein fester Zeitpunkt bestimmt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich aus dem Vertrag ergibt, dass der Versicherer die Leistung zum 31. Dezember des nächsten Jahres erbringen muss.

Schließlich muss der Versicherer die Verzögerung zu vertreten haben. Dies ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zins. Dieser beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem so genannten Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird nach dem 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Ist darüber hinaus ein weitergehender Schaden entstanden, kann auch dieser geltend gemacht werden. Der entstandene Schaden ist nachzuweisen.

Was muss ich beim Verkauf meiner Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt beachten?

Das gängige Geschäftsmodell "Kauf gebrauchter Lebensversicherungen" beruht auf einem Finanzbedarf des Verkäufers (Versicherungsnehmers), den er dadurch decken will, dass er seine Lebensversicherung verkauft. Der Käufer wiederum sieht in der Lebensversicherung die Möglichkeit, selbst Geld anzulegen. Er ist daher im Einzelfall bereit, einen Kaufpreis zu zahlen, der über dem Rückkaufswert der Versicherung im Fall der Kündigung liegt. Wesentlich sind dabei für den Verkäufer die zeitnahe Auszahlung des Kaufpreises und für den Erwerber beispielsweise die Weiterführung der Versicherung als Geldanlage, aus der er eine Rendite erzielen will. Im Einzelfall kann für einen Versicherungsnehmer der Verkauf der Lebensversicherung die günstigere Alternative zur Kündigung sein.

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt jedoch auch Unternehmen tätig, die Verbrauchern nicht zum Zweck der Geldbeschaffung, sondern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Lebensversicherung abzukaufen. Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen - jedenfalls zu einem Teil - einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden. Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Firmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Solche Unternehmen unterliegen dann, anders als Versicherungsunternehmen, nicht der Solvenzaufsicht durch die BaFin: Es besteht also keine Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge. Der Verbraucher tauscht in einem solchen Fall also eine Geldanlage bei einem der Solvenzaufsicht unterliegenden Versicherungsunternehmen gegen einen Anspruch gegen ein nicht beaufsichtigtes Unternehmen ein. Damit geht er auch ein dementsprechend höheres Risiko ein, mit seinen Ansprüchen auszufallen.

Was bedeutet ein sogenannter „Run-Off“ eines Lebensversicherers für meinen Versicherungsvertrag?

Mehrere Lebensversicherer haben sich in den vergangenen Jahren entschieden, keine neuen Verträge mehr zu verkaufen und haben entweder ihr Unternehmen an einen neuen Inhaber verkauft oder ihre Versicherungsbestände auf einen anderen Versicherer übertragen (sogenannter externer „Run-Off“).

Die Rechte und Pflichten aus Ihrem Versicherungsvertrag bleiben bei einem Run-Off unverändert bestehen und es erfolgt weiterhin eine wirksame Beaufsichtigung durch die BaFin. Ihre Verträge sind weiterhin durch einen Sicherungsfonds gesetzlich geschützt. Insbesondere haben Sie Anspruch auf die gleiche Servicequalität etwa bei Fragen zu Ihrem Vertrag. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, können Sie sich bei dem Versicherer beschweren. Schafft er keine Abhilfe, können Sie sich an die BaFin wenden.

Kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen?

Sie können Ihren Lebensversicherungsvertrag grundsätzlich nur innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Frist (zum Beispiel 14 Tage) widerrufen. Sollte der Versicherer Sie jedoch zum Beispiel nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben, kann Ihnen auch später noch ein solches Recht zustehen. Generell gilt: Ob Ihnen nach Jahren noch ein Widerrufsrecht zusteht, ist von mehreren rechtlichen Fragen abhängig, mit denen sich sehr viele Gerichte beschäftigt haben und noch beschäftigen. Es kann sinnvoll sein, Rechtsrat etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einzuholen.

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Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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