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Fragen & Antworten zur Hausratversicherung

Was zählt zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören Einrichtung oder Gegenstände zum Gebrauch oder zum Verbrauch, inklusive Bargeld und Wertsachen. Als Faustregel gilt: Alle Sachen, die Sie bei einem Umzug mitnehmen bzw. mitnehmen würden, zählen zum Hausrat.

Muss ich meinen Hausrat gegen Elementarschäden zusätzlich absichern?

Ja, wenn Sie Ihren Hausrat gegen Naturgefahren wie zum Beispiel Überschwemmungen (Starkregen, Hochwasser), Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Erdrutsch, absichern wollen. Die Elementarschadenversicherung können Sie in der Regel nicht separat, sondern als Zusatz zur Hausratversicherung abschließen. Prüfen Sie, ob eine Versicherung gegen Elementarschäden für Sie sinnvoll ist und erweitern Sie gegebenenfalls Ihren Versicherungsschutz. Bitte klären Sie, welche Elementarrisiken im Einzelnen abgedeckt sind und welche Obliegenheiten bestehen. Die Versicherer legen die Regelungen sehr genau aus.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt bzw. wie kann ich eine Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden?

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme soll dem Neuwert des vorhandenen Hausrats entsprechen.

Sie haben die Wahl, ob Sie die Versicherungssumme selbst konkret angeben (es empfiehlt sich hierbei eine Ermittlung nach Wertermittlungsbogen) oder eine Wertermittlung nach Quadratmetern der Wohnfläche vornehmen (zum Beispiel Wohnfläche x Versicherungssumme pro qm = 90 qm x 650 Euro = Versicherungssumme 58.500 Euro). Bei Ermittlung der Versicherungssumme nach Quadratmetern erklärt der Hausratversicherer in der Regel den Verzicht auf Prüfung einer Unterversicherung im Schadensfall.

An welchen Orten besteht Versicherungsschutz in der Hausratversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein aufgeführte Wohnung einschließlich der Räume in Nebengebäuden (zum Beispiel Garagen) auf demselben Grundstück, soweit diese nur zu privat genutzt werden. Ausschließlich beruflich benutzte Räume bzw. deren Einrichtung und Gegenstände sind nicht versichert.

Versicherte Sachen, die sich vorübergehend (maximal drei Monate) außerhalb der versicherten Wohnung befinden (zum Beispiel während einer Reise oder in einem Fahrzeug), sind innerhalb der sogenannten Außenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und unter den in den Versicherungsbedingungen genannten Einschränkungen (europaweiter oder weltweiter Außenversicherungsschutz) ebenfalls versichert.

Meine Hausratversicherung beinhaltet im Schadensfall die Beschaffung von Hausrat zum Neuwert. Darf der Versicherer mir trotzdem nur den Zeitwert erstatten?

Der Versicherer ersetzt den Schaden zum sogenannten Versicherungswert. Das ist der Betrag, den man für die Wiederbeschaffung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand benötigt, aber reduziert um einen Abzug für den Minderwert, der sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergibt. Der Wiederbeschaffungspreis weicht oft, insbesondere bei Geräten der Unterhaltungselektronik und Computern, stark vom ehemaligen Anschaffungspreis ab.

Eine Entschädigung nach Zeitwert bzw. gemeinem Wert (Verkaufspreis) kommt lediglich für Sachen in Betracht, welche für ihren eigentlichen Zweck nicht mehr zu verwenden sind (zum Beispiel ausrangierte Sachen auf dem Dachboden).

Wie sind in der Hausratversicherung Fahrräder versichert?

Fahrräder sind wie alle übrigen Sachen, die sich im Haus befinden, mitversichert. Mit Einschluss der sogenannten Fahrraddiebstahlklausel können Fahrräder auch gegen Diebstahl abgesichert werden, wenn sich Ihr Fahrrad außerhalb des versicherten Grundstücks befindet. Der Versicherungsschutz kann zeitlich für bestimmte Tageszeiten eingeschränkt sein.

Endet meine Hausratversicherung mit einem Umzug?

Bei einem Wohnungswechsel (Umzug im Inland) geht der Hausratversicherungsvertrag auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht für eine Übergangszeit (in der Regel zwei Monate) Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn zu melden.

Kann ich meinen Hausratversicherungsvertrag zum Beispiel bei Heirat beenden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden?

Beim Zusammentreffen mehrerer Hausratversicherungen kann eine Doppelversicherung oder Überversicherung entstehen, die mit der Aufhebung des zeitlich später abgeschlossenen Versicherungsvertrags oder einer Anpassung (Erhöhung bzw. Reduzierung) der Versicherungssumme dieses Vertrags beseitigt werden kann.

Entsprechende Lösungswege sind unter Einbeziehung des/der jeweiligen Hausratversicherer durch den Versicherungsnehmer rechtzeitig zu veranlassen.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hausratversicherung nach einem Leistungsfall gekündigt werden?

Nach dem Gesetz können Versicherungsnehmer und Versicherer nach einem Schadenfall außerordentlich kündigen. Vorrang haben aber die vertraglichen Regelungen, die hiervon abweichen können. Schauen Sie in Ihre Versicherungsbedingungen.