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Fragen & Antworten zur Zahlung von Versicherungsprämien

Was passiert, wenn sich der Versicherungsnehmer bei der Prämienzahlung im Verzug befindet. Welche Auswirkungen hat dies auf den Leistungsfall?

Soweit Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten Bei Rücktritt kann der Versicherer die Kosten der zu einer Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchungen verlangen. Darüber hinaus ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, sofern er Sie auf diese Rechtsfolge in Textform oder durch Hinweis im Versicherungsschein. aufmerksam gemacht hat. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Zahlungsverzug nicht zu vertreten haben.

Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsverhältnis schuldet, nicht rechtzeitig gezahlt worden ist oder eingezogen werden konnte, erhält er vom Versicherer eine Mahnung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen muss der Versicherer in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.

Der Versicherer hat die Versicherungsprämie erhöht, ohne mir die Gründe dafür zu nennen. Habe ich das Recht, darüber Auskunft zu verlangen?

Ja. Gründe für eine Prämienerhöhung müssen benannt werden. Kennt der Kunde die Gründe nicht, kann er nicht einschätzen, welche Rechte für ihn daraus resultieren. Der Versicherungsnehmer hat nämlich grundsätzlich bei Prämienerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht, vorausgesetzt, der Umfang des Versicherungsschutzes hat sich nicht geändert. Die Begründungspflicht beinhaltet aber keine detaillierte rechnerische Aufschlüsselung.