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Fragen zur Einlagensicherung

Wie sind Einlagen bei den Banken in Deutschland, die direkt oder indirekt von den Folgen der Finanzsanktionen betroffen sind, gesichert?

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert sind. Das gilt auch für Kundinnen und Kunden von Banken, die von den Finanzsanktionen betroffen sind.

Für die Frage, ob die deutsche Einlagensicherung und Entschädigung oder das Einlagensicherungssystem eines anderen Mitgliedstaates anwendbar ist, kommt es darauf an, ob die in Deutschland tätige Bank eine Tochtergesellschaft einer russischen Bank oder eine Zweigniederlassung einer Tochtergesellschaft einer russischen Bank mit Hauptsitz im EWR ist. Sofern eine Bank keine physische Präsenz in Deutschland hat, greift die Einlagensicherung am Sitz der Gesellschaft.

In welche Kategorie Ihre Bank fällt, können Sie beispielsweise im Impressum auf deren Website unter den Angaben zum Anbieter/Herausgeber und zum Sitz der Hauptniederlassung ersehen. Detaillierte Informationen finden Sie außerdem in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Wenn die Tochtergesellschaft einer russischen Bank in Deutschland gegründet ist, gehört sie einer deutschen Entschädigungseinrichtung an. In einem solchen Fall gibt es bei der Einlagensicherung und der Entschädigung keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen deutschen Banken oder Sparkassen.

Handelt es sich dagegen um eine Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts mit Sitz im EWR, verhält es sich anders: Die Einlagen sind dann im Entschädigungsfall durch das Einlagensicherungssystem im Sitzstaat des Kreditinstituts geschützt. Die Auszahlung der Einlegergelder erfolgt dann aber trotzdem über ein deutsches Entschädigungssystem.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch freiwillige Einlagensicherungssysteme verschiedener Bankengruppen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website Einlagensicherungsportal abrufbar.

Einlegerinnen und Einleger müssen im Entschädigungsfall nicht selbst Kontakt zu der Entschädigungseinrichtung aufnehmen. Sie werden von der zuständigen deutschen Entschädigungseinrichtung angeschrieben.

Wo gibt es Informationen zur Einlagensicherung und Entschädigung?

Auf der Website der BaFin gibt es hierzu allgemeine Informationen und weitere ausführliche Hinweise, beispielsweise zur gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung, den geschützten Geldern, den Informationspflichten der Banken und dem Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Weitere Informationen sind auf der Website der Sicherungseinrichtungen in Deutschland abrufbar. Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen einmal jährlich einen Informationsbogen für Einleger zuzusenden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung Ihrer Bank.

Ob und in welcher Höhe Ihre Einlagen über deutsche oder ausländische Sicherungseinrichtungen geschützt sind, richtet sich danach, bei welcher Bank Sie Kundin oder Kunde sind. Hat Ihre Bank den Sitz in Deutschland, gehört sie den deutschen Sicherungssystemen an. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde bzw. Kunde und Bank, nicht pro Konto.