Was müssen die Banken bei der Vergabe von Krediten beachten?
Vor jeder Kreditvergabe muss eine Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Ein Verbraucherdarlehensvertrag darf nur dann geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass der Darlehensnehmer seinen vertraglichen (Zahlungs-)Verpflichtungen nachkommen wird. Bei einem Immobiliendarlehen muss die Rückzahlung wahrscheinlich sein. Verstößt die Bank gegen die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit führt dies zwar nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages. Allerdings ermäßigt sich der Sollzins auf einen marktüblichen Referenzzinssatz. Der Darlehensnehmer hat zudem das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Bank hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Darf eine Bank meinen Finanzierungswunsch ablehnen?
Ja, ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Kredits besteht nicht. Die Ablehnung muss auch nicht begründet werden.
Vielmehr muss eine Bank vor jeder Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Kunden bzw. der Kundin prüfen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf ein Verbraucherdarlehensvertrag nur dann geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin den vertraglichen (Zahlungs-)Verpflichtungen nachkommen wird. Bei einem Immobiliendarlehen muss die Rückzahlung wahrscheinlich sein.
Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung eines Kredits vorlegen?
Vor jeder Kreditvergabe muss eine Bank die Kreditwürdigkeit des Kunden prüfen. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen (zum Beispiel Dispositions- oder Überziehungskredite, Ratenkredite) können hierzu Angaben des Kunden sowie von Auskunfteien wie zum Beispiel der Schufa herangezogen werden. Bei Immobilienkrediten muss das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eingehend prüfen. Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, wird von den Kreditinstituten festgelegt und richtet sich nach Art und Höhe des Kredits. Grundsätzlich sind solche Unterlagen vorzulegen, die es der Bank ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, also dessen Bonität, umfassend zu beurteilen.
Bei Teilzahlungskrediten verlangen die Kreditinstitute häufig einen Einkommensnachweis (in der Regel Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen oder Steuerunterlagen bei Selbstständigen).
Je höher der Kredit, desto wichtiger sind die gestellten Sicherheiten. Bei Immobilienfinanzierungen muss ein Kreditnehmer auch Unterlagen über das finanzierte Objekt vorlegen, damit sich die Bank ein Bild davon machen kann, welchen Wert ihre Sicherheiten (Grundpfandrechte) haben.
Darf meine Bank auch während der Laufzeit des Darlehens die Vorlage von Unterlagen zur Prüfung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen?
Eine Bank muss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers auch während der Laufzeit beobachten. Reichen ihr die vorliegenden Informationen nicht aus, so kann sie weitere Unterlagen verlangen. Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, wird allein von den Kreditinstituten festgelegt und hängt von Art und Höhe des jeweiligen Kredits ab.
Ich habe einen Darlehensvertrag abgeschlossen, kann oder will das Darlehen aber nun nicht abnehmen. Kann die Bank von mir eine Entschädigung verlangen?
Mit Vertragsabschluss verpflichten Sie sich, dass Darlehen zu den vereinbarten Konditionen abzunehmen. Steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu, müssen Sie den Vertrag erfüllen. Ansonsten kann Ihrem Kreditinstitut ein Schadensersatzanspruch gegen Sie zustehen. Eine Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein solcher Anspruch besteht, kann die BaFin nicht vornehmen.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich meine Raten nicht mehr bezahlen kann?
Sind Sie aufgrund einer Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage, die monatlichen Kreditraten zu bezahlen, sollten Sie sich unverzüglich mit der Bank in Verbindung setzen, die Probleme schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Ignorieren dieser Problematik oder ein vollständiges „Abtauchen“ können die Situation nur verschärfen und spätere Verhandlungen erschweren. Gegebenenfalls können auch Schuldnerberatungsstellen weiterhelfen.
Darf die Bank meinen Kredit kündigen?
Die Kündigungsmöglichkeit für Darlehen richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Der Bank steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Eine Kündigung ist dann zulässig, wenn die Bank dem Kreditnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt hat.
Außerdem darf die Bank in der Regel dann kündigen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden oder die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten erheblich verschlechtert hat. Diese Aspekte müssen jedoch im Einzelfall genau geprüft werden.
Wie wird die Tilgung bei der Zinsberechnung berücksichtigt?
Die Kreditinstitute verwenden unterschiedliche Methoden der Zinsabrechnung. So werden Tilgungsleistungen je nach vertraglicher Vereinbarung teilweise tagegenau, manchmal monatlich, vierteljährlich oder sogar nur jährlich mit der noch ausstehenden, zu verzinsenden Restschuld verrechnet. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen sind dabei von Gesetz und Rechtsprechung weder zwingend gefordert noch ausdrücklich verboten. Vielmehr steht es den Kreditinstituten und ihren Kunden nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit frei, einen Vertrag zu den jeweiligen Konditionen anzubieten, anzunehmen oder abzulehnen - je nachdem, welche Variante den Vertragsparteien jeweils wirtschaftlich zweckmäßig erscheint.
Um dennoch eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Darlehensangebote zu gewährleisten, schreibt die Preisangabenverordnung für Kredite die Angabe eines sogenannten effektiven Jahreszinses vor. Dieser muss grundsätzlich alle wesentlichen Kostenfaktoren im Zusammenhang mit dem Darlehen berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Rahmenbedingungen der Zinsberechnung.
Darf die Bank meinen Kredit an ein anderes Unternehmen verkaufen?
Verkauft die Bank Ihr Darlehen mit Ihrer Zustimmung, ist dies grundsätzlich zulässig.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 (Az.: XI ZR 195/05) ist aber der Verkauf eines Darlehens auch ohne die Zustimmung des Kunden wirksam.
Wichtig für den Darlehensnehmer:
Der Gläubigerwechsel hat keinen Einfluss auf die im Darlehensvertrag getroffenen Vereinbarungen und lässt die gegenseitigen Rechte und Pflichten unberührt. Der Forderungserwerber tritt in vollem Umfang in den Vertrag ein und muss alle bisher der Bank obliegenden Verpflichtungen erfüllen. Der Kreditnehmer kann sich daher auch diesem gegenüber auf die vertraglichen Regelungen berufen und seine daraus resultierenden Rechte einfordern. Hat sich zum Beispiel die Bank im Darlehensvertrag verpflichtet, zum Ende der Vertragslaufzeit eine Anschlussfinanzierung anzubieten, so geht diese Verpflichtung auf den Forderungserwerber über. Dieser muss dann dem Darlehensnehmer ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Darüber hinaus hat der Gesetzgeber weitere Schutzvorschriften zugunsten der Darlehensnehmer eingeführt. So muss die Bank den Darlehensnehmer über die Abtretbarkeit bzw. Übertragbarkeit des Darlehens auf Dritte informieren. Auch die Abtretung bzw. der Wechsel des Darlehensgebers muss angezeigt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Kunden bei ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung vor (§ 799a ZPO).
Wann verjähren Forderungen, die Banken an Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwälte abgetreten haben?
Kündigen Kreditinstitute beispielsweise Kreditverträge und treten die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen oder einen Rechtsanwalt ab, dann verjähren die Forderungen bereits drei Jahre nach Ende des Jahres der Kündigung. Werden danach Forderungen geltend gemacht, können Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem neuen Gläubiger (also hier dem Inkasso-Unternehmen oder Rechtsanwalt) die Einrede der Verjährung geltend machen (§ 214 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Das bedeutet: Der Schuldner (also Verbraucher) muss dem Gläubiger erklären, dass er die Leistung verweigert, weil die Forderung inzwischen verjährt ist. Dies muss aktiv und schriftlich erfolgen.
Kreditinstitute können Geldforderungen aus Kreditverträgen, die sie gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern haben, an Dritte abtreten – beispielsweise an Inkasso-Unternehmen und Rechtsanwälte. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren dadurch keine Rechte, vielmehr können Sie gegenüber dem neuen Gläubiger alle Einwendungen erheben, die ihnen gegenüber dem alten Gläubiger zustanden (§ 404 BGB). Dazu gehört zum Beispiel die Einrede der Verjährung. Denn: Es handelt sich dabei um den Austausch des Gläubigers ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung (§ 398 BGB).
Wenn die Bank den Kreditvertrag oder bei Dispokrediten oder geduldeten Überziehungen das Konto gekündigt hat, greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt in der Regel mit Ablauf des Jahres (31. Dezember), in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 BGB). Es gibt auch Verjährungsfristen, die von der oben genannten Frist abweichen. Nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist und erfolgreicher Einrede der Verjährung kann ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Schuldner nicht mehr durchsetzen.