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Stand:geändert am 30.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Konsumentenkredite vergleichen: Wie geht das?

Das Geld ist knapp. Es fehlt ein dreistelliger oder niedriger vierstelliger Betrag für etwas Notwendiges oder etwas, was man sich wünscht. Darlehen und andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt es viele. Wer sich umsieht und Angebote vergleicht, kann sparen. Sie wissen nicht so richtig, worauf es bei Konsumkrediten ankommt? Die BaFin erläutert die wichtigsten „Dos and Don'ts“.

Aktiv den passenden Kredit suchen

Berechnen Sie, wie hoch Ihr Finanzbedarf ist. Überlegen Sie anschließend, welche Raten Sie monatlich stemmen können. Am einfachsten geht das, wenn Sie anhand Ihrer regelmäßigen Einnahmen und ihrer festen und flexiblen Ausgaben eine Haushaltsrechnung erstellen. Kostenlose Vorlagen dazu gibt es im Internet, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen. Machen Sie sich auf Basis dieser Rechnung auf die Suche nach dem passenden Kredit.

Als Faustregel gilt: Für bequeme Kredite wie beispielsweise eingeräumte Kontoüberziehungen, also Dispositionskredite, verlangen Geldhäuser in der Regel vergleichsweise hohe Zinsen. Bankseitig geduldete Überziehungen des Girokontos können möglicherweise noch höher verzinst sein. Wenn nötig, können Überziehungskredite im Einzelfall geeignet sein, um einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu überbrücken. Darüberhinausgehende Überziehungen Ihres Kontos sollten Sie versuchen, gänzlich zu vermeiden.

Verpflichtung der Bank zum Angebot eines Beratungsgesprächs

Nur in zwei Fällen muss eine Bank von sich aus auf Sie zugehen und ein Beratungsgespräch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten anbieten, nämlich

  • wenn Sie Ihren Dispokredit länger als sechs Monate zu durchschnittlich 75 Prozent des Rahmens in Anspruch genommen haben, oder
  • bei einer geduldeten Überziehung, wenn Sie mehr als drei Monate lang Ihr Konto durchschnittlich um über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs überzogen haben.

Bei allen anderen Fallgestaltungen müssen Sie selbst aktiv werden, wenn Sie eine wirtschaftlichere Alternative zu einer möglichen oder bereits vereinbarten Finanzierung suchen.

Auch den Kreditrahmen einer sogenannten echten oder revolvierenden Kreditkarte kann man leicht nutzen. Es handelt sich dabei um Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, bei der der größte Teil des in Anspruch genommenen Betrags nicht auf einmal am Monatsende, sondern über mehrere Monate gestreckt vom Girokonto eingezogen wird. Für die offenen Beträge auf dem Kreditkartenkonto berechnen manche kartenausgebenden Institute vergleichsweise hohe Zinsen. Kontrollieren Sie daher Ihre Kreditkartenabrechnungen regelmäßig – auch um nicht Gefahr zu laufen, unbemerkt tief ins Minus zu schlittern..

Wer sich umsieht, kann in der Regel günstigere Alternativen finden.

Bei mehreren Anbietern anfragen

Die Zinssätze für Verbraucherkredite der einzelnen Anbieter können um einige Prozentpunkte voneinander abweichen. Für Kredite, die von Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) abhängen, gilt: Sie müssen für Sie persönlich berechnete Auskünfte (Kreditkonditionenanfrage) einholen oder einen Kreditantrag stellen. Nur so bekommen Sie Klarheit, zu welchem Zinssatz Ihr Wunschkredit bewilligt würde.

Kreditwürdigkeit oder Bonität: Was bedeutet das?

Bevor Banken und Sparkassen ein Darlehen vergeben, müssen sie grundsätzlich das Risiko beziffern, dass der Kredit ausfällt. Das ist die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung.

Auf Basis dieser Prüfung entscheiden die Banken,

  • ob überhaupt ein Kredit angeboten wird
  • und, bei bonitätsabhängigen Produkten, zu welchen Bedingungen (Zinssatz, Laufzeit, ggf. Besicherung) der Kredit vergeben wird.

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung greift die Bank auf ihr internes Risikoklassifizierungsverfahren zurück. Dies ist eine Anwendung, die eine Vielzahl von Daten auswertet und dann das Ausfallrisiko beziffert.

Das Prüfverfahren gilt nicht für Mini-, Klein- und Kurzzeitkredite.

Welche Rolle spielen Auskunfteien bei der Bonitätseinstufung?

In Risikoklassifizierungsverfahren für Kreditverhältnisse mit Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen häufig auch Scorewerte von Auskunfteien ein. Damit werden Punktewerte bezeichnet, die als Kennziffer für die Einstufung der Kreditwürdigkeit der Betroffenen dienen. Wirtschaftsauskunfteien ermitteln sie nach von ihnen selbst entwickelten Verfahren, indem sie Merkmale von Verbraucherinnen und Verbrauchern auswerten wie etwa Kreditaktivitäten und bisherige Zahlungsausfälle. Auskunfteien spielen also eine wichtige Rolle bei der Bonitätsprüfung.

Banken und Sparkassen dürfen sich allerdings nicht allein auf externe Bonitätseinschätzungen verlassen, sondern müssen auch eigene Erkenntnisse und Informationen berücksichtigen.

Vergleichen anhand des effektiven Jahreszinses

Achten Sie vor allem auf den effektiven Jahreszins (Effektivzins). Beim Sollzins (Nominalzins) ist insbesondere die monatliche Tilgung berücksichtigt. Beim effektiven Jahreszins müssen darüber hinaus zusätzliche weitere Kosten wie beispielsweise Vermittlungskosten oder Bearbeitungsgebühren mit einbezogen sein. Alle Anbieter müssen den effektiven Jahreszins nach derselben Formel errechnen. An diesem Zins sehen Sie deshalb am besten, was der Kredit Sie wirklich jährlich kostet.

Anbieter-Vorauswahl treffen anhand des 2/3-Zinses

Zur Vorauswahl können folgende Informationen aus der Kreditwerbung nützlich sein:

  • die Zinsspanne, die der Anbieter für Verbraucherkredite angibt, und
  • die Höhe des effektiven Jahreszinses, den er beim 2/3-Zins verwendet.

Die auffällig gestalteten Berechnungsbeispiele beruhen in der Regel auf dem niedrigstmöglichen effektiven Jahreszins. Auch bei guter Bonität können Sie für gewöhnlich nicht davon ausgehen, dass Ihnen dieser Zinssatz tatsächlich angeboten wird. Nach den Vorgaben des 2/3-Zinssatzes müssen hingegen die Kreditkonditionen dargestellt werden, die zwei Drittel der künftigen Darlehenskundinnen und -kunden, mit denen es zum Vertragsabschluss kommt, nach Einschätzung des Anbieters voraussichtlich bekommen werden. Auch der 2/3-Zins ist damit nicht verbindlich. Zusammen mit der Zinsspanne gibt der aufgrund dieser Prognose angegebene effektive Jahreszins aber etwas mehr Orientierung im Angebotsdschungel als alle anderen in der Werbung verwendeten Beispielrechnungen.

Um die Angaben zu finden, müssen Sie in der Regel genau hinschauen. Der höchstmögliche Zinssatz ist in der Werbung oft klein gedruckt. Der 2/3-Zins ist oft ebenfalls im Kleingedruckten platziert – und nicht als Hingucker aufgemacht. Er wird vom Kreditanbieter oft auch „Repräsentatives Beispiel nach § 17 der Preisangabenverordnung [PAngV]“ oder „Zweidrittelzins“ bezeichnet.

Beachten Sie: Auch Kreditwerbung ist Werbung und dient der Kundengewinnung. Das sollten Sie im Hinterkopf haben, wenn Sie nach Informationen über Kredite suchen. Seien Sie daher kritisch, wenn Sie auf Websites, Vergleichsportalen, in den Sozialen Medien, in Flyern oder Broschüren auf Minuszinsen oder andere Kreditkonditionen stoßen, die auf den ersten Blick zu gut klingen, um wahr zu sein.

Vorsicht beim Weitergeben von persönlichen Daten

Für Kreditkonditionenanfragen und den Kreditantrag müssen Sie Daten zu Ihrer finanziellen Situation offenlegen, damit Ihre individuelle Kreditwürdigkeit geprüft und bewertet werden kann. Insbesondere für die Kreditsuche im Internet gilt: Prüfen Sie, wer die Daten bekommt, bevor Sie solche sensiblen persönlichen Informationen preisgeben. Lesen Sie in den Vertragsbedingungen auf der jeweiligen Website nach, wozu ihre Daten verwendet werden können.

Es gibt beispielsweise Kreditvermittler, die nach ihren Vertragsbedingungen berechtigt sind, Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht nur an Banken und Sparkassen, sondern auch an andere Kreditvermittler weiterzureichen. Das kann es für Sie schwierig machen zu kontrollieren, was mit Ihren Daten geschieht. Außerdem müssen Sie sich auf Anrufe, E-Mails oder Post von anderen Kreditvermittlern einstellen, die Ihre Daten so erhalten haben. Es kann mitunter lästig sein, eine solche unerwünschte Kontaktaufnahme wieder zu beenden.

Kreditkonditionenanfrage oder Kreditantrag: Was ist der Unterschied?

Kreditkonditionenanfragen sind einfache Auskunftsersuchen. Die daraufhin von Banken und Sparkassen erteilten Informationen sind in der Regel rechtlich unverbindlich. Anders ist es beim Kreditantrag. Wenn die Bank einer potentiellen Kundin oder einem potentiellen Kunden auf einen solchen Antrag hin Kreditkonditionen unterbreitet, ist dies bindend im Rechtssinne. Die Bank muss sich also daran halten.

Achtung: Kreditkonditionenanfragen und Kreditanträge werden von Wirtschaftsauskunfteien im Rahmen des Kreditscorings (siehe Infokasten „Kreditwürdigkeit oder Bonität: Was bedeutet das?“) angabegemäß unterschiedlich behandelt. Die Stellung mehrerer Kreditanträge für eine Finanzierung könnte sich beispielsweise negativ auf den Scorewert auswirken. Näheres dazu finden Sie auf den Websites der Auskunfteien. Die BaFin hat darauf keinen Einfluss (siehe Infokasten „Werbung, Kreditvermittlung und Kreditvergabe: Was ist Aufgabe der BaFin?“).

Finanzierungen im Handel: Barzahlungspreise vergleichen

Finanzierungsangebote im Handel, also im Ladengeschäft oder im Online-Handel, können sehr unterschiedlich sein. Die Angebotspalette umfasst Darlehen, Teilzahlungsgeschäfte, Stundungsvereinbarungen oder andere entgeltliche oder unentgeltliche Finanzierungshilfen wie beispielsweise „Null-Prozent-Finanzierungen“. Um eine im Handel angebotene Finanzierung mit anderen derartigen Finanzierungen und Ratenkrediten von Banken und Sparkassen vergleichen zu können, kommt es aber nicht nur auf die Betrachtung des Finanzierungsangebots an. Vielmehr sollten Sie das Paket aus „Barzahlungspreis“ und „Finanzierung“ aufschnüren und die einzelnen Komponenten getrennt bewerten.

Bei den Barzahlungspreisen im Handel gibt es je nach Kaufgegenstand erhebliche Preisspannen. Weitere Zusatzkosten wie beispielsweise etwaige Kosten für Lieferung und Montage sollten Sie mit in den Preisvergleich einbeziehen.

Im Ergebnis kann eine Anschaffung beispielsweise trotz Null-Prozent-Finanzierung insgesamt teurer sein, als der Kauf mittels eines verzinslichen Konsumentenkredits.

Hierzu ein Beispiel:

Händler AHändler B
Barzahlungspreis1.548,00 Euro1.499,00 Euro
Finanzierung0%-Finanzierung5% eff. Jahreszins
Laufzeit12 Monate
Ratenhöhe monatlich129,00 Euro128,25 Euro
Zinsen/Gebühren gesamt--39,99 Euro
Gesamtaufwand1.548,00 Euro1.538,99 Euro

Beispiel 1: unterschiedliche Barzahlungspreise und unterschiedliche Zinssätze

Wieder gilt: Bequeme Kredite sind oft teure Kredite.

Insbesondere bei manchen vom Handel vermittelten Ratenkrediten können die Zinssätze auch bei guter Bonität knapp oder deutlich zweistellig sein. Die Unterschiede fallen ins Gewicht. Es kann sich daher lohnen, nicht das vom Handel vermittelte Darlehen abzuschließen, sondern den Kreditbedarf direkt durch einen Ratenkredit bei einer Bank oder Sparkasse zu decken. Auch hierzu ein Beispiel:

Händler CHändler DHändler C/D
+
nicht durch Vermittlung des Händlers
aufgenommener Bankkredit
Barzahlungspreis1.499,00 Euro1.499,00 Euro
Finanzierung9%
eff. Jahreszins
12,5%
eff. Jahreszins
3,9%
eff. Jahreszins
4,5%
eff. Jahreszins
Laufzeit12 Monate12 Monate
Ratenhöhe monatlich130,85 Euro133,07 Euro127,52 Euro127,92 Euro
Zinsen/Gebühren gesamt71,15 Euro97,83 Euro31,30 Euro36,05 Euro
Gesamtaufwand1.570,15 Euro1.596,83 Euro1.530,30 Euro1.535,05 Euro

Beispiel 2: gleicher Barzahlungspreis, unterschiedliche Zinssätze

Es hilft also nur eins: rechnen (lassen) und vergleichen! Das gilt im Online-Handel ebenso wie im Handel vor Ort. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und kalkulieren Sie alle Alternativen in Ruhe durch.

Restschuldversicherung: Bedarf hinterfragen

Hellhörig werden sollten Sie, wenn Sie man Ihnen eine „Absicherung des Kredits durch eine Restschuldversicherung“ (manchmal auch als „Restkreditversicherung“ bezeichnet) anbietet. Prüfen sie in diesem Fall ganz genau, ob eine solche Absicherung für einen Kredit in Höhe von einigen hundert bis wenigen tausend Euro zu Ihren Bedürfnissen passt. Wenn Sie das bejahen, prüfen Sie die Angebotsunterlagen und insbesondere, ob die angebotene Restschuldversicherung die Risiken, die Sie versichern wollen, in Ihrem Fall auch tatsächlich abdeckt.

Beachten Sie: Die Kosten für die Restschuldversicherung und die Finanzierung dieser Kosten können den Kredit erheblich verteuern. Wird die Restschuldversicherung freiwillig abgeschlossen, also ohne dass der Kreditgeber die Kreditvergabe zwingend an den Abschluss einer solchen Versicherung knüpft, müssen diese Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben nicht in den effektiven Jahreszins des Kredites eingerechnet werden.

Bitten Sie den Anbieter, die Kosten des Kredites einmal mit und einmal ohne Restschuldversicherung für Sie darzustellen. Lassen Sie sich zu nichts drängen!

Nach der Kreditaufnahme: Überblick behalten

Versuchen Sie, offene Forderungen im Blick zu behalten und bei Fälligkeit zu zahlen. Insbesondere bei vielen im Handel vermittelten Finanzierungen gibt es die Möglichkeit, Raten flexibel zu gestalten, Zahlungen zu verschieben, zu bündeln oder offene Beträge nachträglich in andere Finanzierungsprodukte umzuwandeln. Auch von Banken und Sparkassen verkaufte Konsumentenkredite haben immer öfter flexible Elemente.

Solche Angebote klingen erst einmal gut. Wer solche Spielräume nutzt, sollte jedoch zum einen auf Extrakosten, Gebühren und Zinsen achten, die für diese Möglichkeiten zu zahlen sind. Außerdem sollte man sehr diszipliniert vorgehen und die eigene Haushaltsrechnung laufend überprüfen und fortschreiben. Achtung: Im Alltag kann es erheblich einfacher sein, seine Schulden im Blick zu behalten, wenn man feste monatliche Raten zahlt. Bei flexiblen Raten und Fälligkeitsterminen kann man leichter den Überblick verlieren.

Werbung, Kreditvermittlung und Kreditvergabe: Was ist Aufgabe der BaFin?

Banken mit Sitz in Deutschland benötigen die Erlaubnis der BaFin, um Kreditgeschäfte abschließen zu dürfen. Die BaFin prüft, ob Anbieter diese Erlaubnis eingeholt haben. Sie prüft zudem den Kreditvergabeprozess ganz allgemein. Sie prüft aber insbesondere nicht, ob ein Kredit, der einer Verbraucherin oder einem Verbraucher angeboten wird, günstig, angemessen oder fair ist.

Wer die Kredite nicht selbst vergibt, sondern nur vermittelt, benötigt keine Erlaubnis der BaFin und steht nicht unter ihrer Aufsicht. Zuständig für Kreditvermittler ist die jeweilige Gewerbeaufsicht der Länder. Das gilt auch für Online-Kreditvergleichs- oder Kreditvermittlungsplattformen, die Bankkredite vermitteln.

Die BaFin beaufsichtigt weder Auskunfteien noch kontrolliert sie deren Bewertungssysteme. Hinsichtlich der Datenschutzbelange fallen Wirtschaftsauskunfteien in die Zuständigkeit der oder des oder der jeweils örtlich zuständigen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Auch Kreditwerbung ist nicht Sache der BaFin. Eine Übersicht der für die Einhaltung der Preisangabenverordnung zuständigen Behörden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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