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Thema Verbraucherschutz Buy now pay later: Wie funktioniert das und was muss ich hierbei beachten?

Noch nie war es so einfach wie heute, Waren zu bestellen und erst zum Teil lange nach Erhalt zu bezahlen. Im Check-Out-Prozess des Online-Handels können Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel mit nur wenigen Klicks Teil- oder Ratenzahlungen, Stundungsvereinbarungen oder andere kreditbasierte Bezahlformen abschließen. Insbesondere auf alternative Bezahlverfahren spezialisierte Bezahldienste machen das meist auch für kleinere Beträge möglich. Sie bieten unterschiedliche kreditbasierte Zahlarten an, die oft sogar noch im Nachhinein genutzt werden können. Auch in den stationären Handel halten solche Modelle immer mehr Einzug. Aus Verbrauchersicht hat diese neue Flexibilität durchaus Tücken. So sind nicht nur die angebotenen Konditionen, verglichen mit anderen Möglichkeiten zur Konsumfinanzierung, oft teuer. Niedrige Einzelraten und Fälligkeitsdaten, die in scheinbar ferner Zukunft liegen, können auch zu unbedachtem Handeln verleiten. Insbesondere wenn Sie also ohnehin schon knapp bei Kasse sind, laufen Sie möglicherweise Gefahr, Schulden zu machen, die Sie schlicht nicht stemmen können.

Was hat es mit den kreditbasierten Bezahlarten im Handel auf sich?

Aus Sicht des Online-Handels sind kreditbasierte Zahlarten ein Mittel zur Absatzförderung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie ein vermeintlich einfacher Weg zum „Kauf auf Pump“.

Die rechtliche Einordnung richtet sich jeweils nach dem konkreten Inhalt des Vertrags. Es handelt sich dann um Darlehen, Teilzahlungsgeschäfte, Stundungsvereinbarungen oder andere entgeltliche oder unentgeltliche Finanzierungshilfen (beispielsweise „Null-Prozent-Finanzierungen“).

Oft gehen die Abschlüsse der kreditbasierten Zahlarten mit dem Abschluss eines Kreditkartenvertrags oder dem Abschluss eines Rahmenkredits mit besonderen Konditionen für spätere Käufe einher.

Gelten verbraucherschützende Regelungen?

Grundsätzlich sind auf kreditbasierte Zahlarten besondere verbraucherschützende Vorschriften anwendbar. Insbesondere muss die Kreditwürdigkeit desjenigen geprüft werden, der das Bezahlmodell in Anspruch nimmt. Wenn Teilzahlungen vereinbart sind, kann die Finanzierung nur bei einem „wesentlichen“ Rückstand der Teilzahlung und erst nach Fristsetzung gekündigt werden.

Verschiedene auf dem deutschen Markt tätige Bezahldienste vermitteln kreditbasierte Bezahlformen aus dem EU-Ausland. Auch hier gelten die oben genannten Schutzvorschriften. Wenn es um Beträge unter 200 Euro geht, oder das Darlehen bzw. der Barzahlungspreis innerhalb von drei Monaten vollständig getilgt werden muss, gibt es nach dem Gesetz keinen besonderen darlehensrechtlichen Verbraucherschutz.

Insbesondere entfällt die verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung. Was wie ein Vorteil klingen mag, ist de facto ein Nachteil. Denn wenn Sie solche kreditbasierten Zahlarten nutzen, weil das Geld knapp ist, ist es allein an Ihnen zu beurteilen, ob Sie sich den Kauf leisten können oder nicht. Zudem entfallen mit der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung auch die verbraucherschützenden Sanktionen bei einem Verstoß, die den Verbraucher vor hohen Zinsbelastungen und Überschuldung bewahren sollen.

Worauf Sie achten sollten

  • Bleiben Sie innerhalb Ihrer finanziellen Möglichkeiten
    Sie sollten Ihren Kontostand, Ihre monatlichen Fixkosten und Ihre sonstigen üblichen Ausgaben im Blick haben. So können Sie beurteilen, welche Beträge Sie wann zum Abstottern Ihrer Einkäufe zur Verfügung haben werden.
  • Vergleichen Sie
    Neben dem Barzahlungspreis für die Ware sollten Sie auch die Finanzierungsangebote vergleichen. Hier können Sie Kosten sparen. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, den alle Anbieter nach derselben Formel errechnen müssen, und die jeweilige Laufzeit. Der effektive Jahreszins kann durchaus um mehr als 10 Prozentpunkte differieren. Wenn Sie 100 Euro im (Online-)Shop an der Kasse finanzieren wollen, könnte bei einer Laufzeit von 12 Monaten je nach Bezahlanbieter entweder ein rückzahlbarer Gesamtbetrag von rund 105 Euro oder von rund 112 Euro herauskommen. Der effektive Jahreszins beträgt bei diesen Beispielsrechnungen entweder knapp 10 Prozent oder mehr als 23 Prozent. Viele Kreditinstitute bieten Konsumentenkredite zu Konditionen an, die oft erheblich günstiger sind als die in den (Online-)Shops angebotenen Bezahlprodukte.
  • Behalten Sie die Gesamtsumme im Blick
    Lassen Sie sich nicht von niedrigen Raten blenden, sondern schauen Sie auf den Betrag, den Sie insgesamt zahlen müssen. Das ist der Barzahlungspreis der Ware zuzüglich der Finanzierungs- und sonstiger Kosten. Wichtig ist, in kurzen Abständen einen Kassensturz zu machen und dabei die Gesamtsumme aller offenen Raten – auch aus etwaigen anderen Konsumfinanzierungen – zu berücksichtigen.
  • Bezahlen Sie bei Fälligkeit
    Verzugszinsen, Mahngebühren und Kosten für das Inkasso können hoch sein. Versuchen Sie, diese durch rechtzeitige Zahlung zu vermeiden.
    Es kann helfen, Einnahmen und Ausgaben sowie Fälligkeitsdaten in einem (elektronischen) Haushaltsbuch zu notieren. Kostenlose Vorlagen dazu finden Sie beispielsweise in den Internetauftritten der Verbraucherzentralen.
  • Vorsicht bei Zusatzprodukten
    Seien Sie kritisch, wenn Ihnen mit der kreditbasierten Zahlart Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden, die über Ihren aktuellen Bedarf hinausgehen, etwa eine Kreditkarte. Wenn Sie die Karte dennoch nutzen wollen: Machen Sie sich vor deren Einsatz mit Nutzungsbedingungen, Zinsen und Kosten genau vertraut und beachten Sie auch bei zukünftigen Käufen die vorgenannten Tipps.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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