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Thema Verbraucherschutz Immobilienkredit auf einen Blick

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung: Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist das die größte Anschaffung ihres Lebens. Fast niemand schafft das ohne einen Immobilienkredit.

Was ist ein Immobilienkredit?

Ein Immobilienkredit ist ein Kredit einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einer Versicherung, der in der Regel zum Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung genutzt wird. Kreditgeber und Kreditnehmende gehen mit einem Immobilienkredit erhebliche, langfristige Verpflichtungen ein. Das spiegelt sich in der Absicherung im Grundbuch und in den Kreditarten wider.

Videoserie zum Thema Immobilienfinanzierung

Zinssteigerungen, Inflation, hohe Baukosten und Immobilienpreise: Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Kredit zum Bau oder Kauf einer Immobilie aufnehmen wollen, gibt es einiges zu bedenken. In dieser Videoserie erklärt die BaFin, was bei einer Immobilienfinanzierung besonders zu beachten ist.

Was versteht man unter dinglicher oder grundpfandlicher Besicherung?

Der Kreditgeber macht die Kreditvergabe regelmäßig von der Bestellung und Eintragung einer Grundschuld (seltener: einer Hypothek) im Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie abhängig. Das nennt man grundpfandliche oder auch dingliche Besicherung.

Durch die Grundschuld (oder die Hypothek) sichert sich der Kreditgeber ein weitgehendes Zugriffsrecht auf die Immobilie, also das Baugrundstück, das Haus oder die Wohnung nebst Zubehör. Es wird üblicherweise geregelt, dass der Kreditgeber aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung betreiben kann, wenn Kreditnehmer

  • in bestimmter Höhe mit den Darlehensraten im Rückstand (Verzug) sind,
  • zahlungsunfähig sind oder
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen hinnehmen mussten.

Die Einleitung der Vollstreckung, also der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, kann schnell gehen. Denn typischerweise müssen Kreditnehmer mit der Grundschuldbestellung eine Erklärung abgeben, dass sie sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Der Kreditgeber darf deshalb letztendlich, wenn eine der vereinbarten Voraussetzungen vorliegt, unmittelbar aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung in das Grundstück plus dazugehörigem Zubehör betreiben.

Dies gilt auch, wenn eine Hypothek vereinbart wird. Rechtlich ist sie etwas anderes als die Grundschuld. Die Folgen einer Inanspruchnahme sind für Sie als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer aber nahezu identisch.

Tipp

Das Muster der Urkunde über die Bestellung der Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung wird Ihnen üblicherweise vom Kreditgeber zur Verfügung gestellt. Es ist wahrscheinlich das für Laien komplizierteste Dokument des Darlehensvertrags. Es kommt hier vor allem auf die Zweckerklärung (Sicherungsvereinbarung) an. Wegen der Zwangsvollstreckungsunterwerfung muss die Bestellung der Grundschuld notariell beurkundet, also vom Notar vorgelesen werden. Nutzen Sie die Abstimmung mit dem Notariat vor Beurkundung und auch den Beurkundungstermin selbst für Ihre Fragen. Lassen Sie sich auch die komplexen rechtlichen Zusammenhänge rund um die Grundschuld und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Einzelnen erläutern.

Welche Arten von Immobilienkrediten gibt es?

Kredite mit Zinsbindung oder variablem Zinssatz

Im Regelfall werden bei Immobilienkrediten die Kreditzinsen für 5, 10 oder 15 Jahre fix vereinbart. Das nennt man Sollzinsbindung, Zinsbindung oder Zinsfestschreibung. In den letzten Jahren werden verstärkt auch Verträge mit einer Sollzinsbindung für einen Zeitraum von 20, 25, 30 oder gar 40 Jahren angeboten. Es gibt daneben allerdings auch Immobilienfinanzierungen mit einem variablen Zinssatz, der von den Entwicklungen eines bestimmten Referenzzinssatzes abhängt.

Annuitätendarlehen oder endfällige Festdarlehen

Immobilienkredite sind in der Regel in monatlich gleichleibenden Raten (Annuitäten) zurückzuzahlen. Die jeweilige Rate umfasst den Zins- und den Tilgungsanteil. Durch die regelmäßigen Tilgungsleistungen reduziert sich der Darlehensbetrag, so dass sich der Zinsanteil einer monatlichen Rate ständig verringert. Gleichzeitig steigt der Tilgungsanteil um die ersparten Zinsen, die aus der sukzessiven Reduzierung des Darlehensbetrages resultieren. Solche Immobilienkredite nennt man auch Annuitätendarlehen.

Daneben gibt es auch Immobilienkredite in Form eines endfälligen Festdarlehens, die in der Regel im Rahmen von Kombinationsprodukten, also Festdarlehen in Kombination mit einem Tilgungsersatzprodukt wie einer Kapitallebensversicherung, einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan, eingesetzt werden. Bei endfälligen Festdarlehen werden während der Laufzeit nur die Zinsen auf die Darlehenssumme in voller Höhe gezahlt. Es wird also nicht getilgt. Der Kreditnehmer muss den Gesamtkreditbetrag hier am Laufzeitende auf einmal zahlen. Wenn das endfällige Festdarlehen nicht auf einen sicher zu erwartenden Geldsegen am Laufzeitende abgestimmt ist, muss parallel zur Zinszahlung auf ein anderes Produkt, ein so genanntes Tilgungsersatzprodukt, gespart werden.

Kredite mit Restschuld oder Volltilgerdarlehen

Es gibt Darlehen, bei denen nach der vereinbarten Zinsbindung eine Restschuld stehen bleibt. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie lösen den Kredit ab und zahlen die Restsumme aus eigenen Mitteln zurück.
  • Sie vereinbaren eine Zinsanpassungsvereinbarung, also eine Anschlussfinanzierung. Das bedeutet, dass für die Restschuld neue Kreditkonditionen festgelegt werden, der Kreditgeber aber der gleiche bleibt. Sie können auch umschulden, das heißt einen neuen Darlehensvertrag mit einem anderen Kreditgeber abschließen.

Daneben gibt es Kreditverträge, bei denen die Kreditsumme nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum vollständig getilgt ist (Volltilgerdarlehen). Es ist nicht unüblich, dass Verbraucher mehrere Anschlussfinanzierungen benötigen, bis sie die Darlehenslast vollständig abgetragen haben.

Forward-Darlehen

Viele Kreditgeber bieten an, bereits lange vor Auslaufen der aktuellen Sollzinsbindung eine neue Zinsfestschreibung zu vereinbaren. Eine solche Sicherung von Kreditzinsen für die Zukunft nennt man Forward-Darlehen. Teilweise kann man solche Forward-Darlehen bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen.

Wonach richtet sich die Höhe der Zinsen?

Maßgeblich für den Zinssatz, der Ihnen angeboten wird, sind im ersten Schritt drei Faktoren:

  • das bei Abschluss Ihres Kreditvertrags gerade aktuelle Zinsniveau, das Sie nicht beeinflussen können,
  • Ihre Kreditwürdigkeit und
  • Ihr Immobilienprojekt.

Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung prüft der Kreditgeber zum einen, ob Sie voraussichtlich dazu in der Lage sein werden, die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen des Immobilienkredits aus den laufenden Einkünften fristgerecht zu tätigen (Kapitaldienstfähigkeit). Hier müssen auch zukünftige, als wahrscheinlich anzusehende Einkommensschwankungen berücksichtigt werden. Zum anderen prüft er Ihre Gesamtverschuldung.

Bezüglich Ihres Immobilienprojekts prüft der Kreditgeber den so genannten Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie und das Verhältnis der Kreditsumme zu diesem Wert, den so genannten Beleihungsauslauf. Der Beleihungswert ist dabei der vom Kreditgeber nach bestimmten, vorgegebenen Verfahren ermittelte Wert der Immobilie. Er darf nicht mit dem Verkehrs-/Marktwert verwechselt werden.

Im zweiten Schritt geht es dann um die konkrete Ausgestaltung der Darlehenskonditionen:

Für eine längere Sollzinsbindung verlangen Kreditgeber etwas höhere Zinsen. Vereinbarungen, die Ihnen mehr Flexibilität bei Rückzahlung des Darlehens einräumen, wie beispielsweise ein Sondertilgungsrecht oder die Möglichkeit, die Tilgung während der Sollzinsbindung zu ändern, können sich ebenfalls in einem höheren Zinssatz niederschlagen.

Bei einem Forward-Darlehen ist für jeden Monat bis zum Ende der aktuellen Sollzinsbindung und der Fortführung des Kredits zu den Bedingungen des Forward-Darlehens ein Zinsaufschlag zu zahlen, der je nach Kreditgeber unterschiedlich sein kann.

Der Zinssatz, den Sie im Darlehensvertrag vereinbaren, ist der so genannte Soll- oder Nominalzins per annum (p.a.), also aufs Jahr gerechnet. Auskunft über die Kreditkosten, die Sie tatsächlich zahlen, gibt aber nicht der Sollzins, sondern der höhere Effektivzins p.a. oder effektive Jahreszins p.a. Im Effektivzins, den alle Anbieter nach der gleichen Formel errechnen müssen, sind auch die mit dem Kredit verbundenen Kosten enthalten.

Tipp

Durch einen Angebotsvergleich können Sie erhebliche Summen sparen. Stellen Sie beim Kreditvergleich immer auf den Effektivzins oder effektiven Jahreszins p.a. ab.

Achtung: Schon geringfügig höhere Zinsen führen zu einer erheblichen Verteuerung eines Immobilienkredits. Ein Beispiel: Bei einem Darlehensbetrag von 300.000 Euro und einem Betrag von 1.575 Euro, den Sie für die monatliche Rate bestehend aus Zins und Tilgung einsetzen können, zahlen Sie beispielsweise bei einem effektiven Jahreszins von 3,14 Prozent pro Jahr bis zur Volltilgung insgesamt rund 113.500 Euro an Zinsen und Gebühren, bei einem effektiven Jahreszins von 3,35 Prozent pro Jahr sind es rund 125.500 Euro. Der Gesamtaufwand beträgt rund 413.500 Euro oder rund 425.500 Euro. Die aus dem nur wenig höheren Zins resultierende Differenz beträgt damit rund 12.000 Euro. Konsequenz daraus: Sie müssten bei gleichbleibender Ratenhöhe rund acht Monate länger zahlen.

Was sind die Risiken eines Immobilienkredits?

Während und am Ende der Sollzinsbindung bzw. der Laufzeit sind folgende Risiken zu beachten:

Anschlussfinanzierung

Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung benötigen, wird eine Folgevereinbarung zu den dann am Markt verfügbaren Angebotskonditionen geschlossen. Sind die Bauzinsen seit dem Abschluss Ihres Kreditvertrags bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anschlussfinanzierung gestiegen, kann dies bedeuten, dass Sie fortan höhere Zinsen zahlen müssen. Auch ein zwischenzeitlicher (Beleihungs-)Wertverlust der Immobilie kann zu höheren Zinsen für die Anschlussfinanzierung führen.

Verlust der Immobilie durch Zwangsversteigerung

Sie müssen die vertraglich vereinbarten Kreditraten pünktlich zahlen. In schwierigen Lebenssituationen, wie zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung können Sie möglicherweise eines Tages die monatlichen Raten für den Immobilienkredit nicht mehr aufbringen. Im ungünstigsten Fall kann es dann dazu kommen, dass der Kreditgeber aus der Grundschuld (oder Hypothek) eine Zwangsverwertung einleitet, also das Haus oder die Wohnung zwangsversteigert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf trotz laufendem Kredit

Wenn Sie die finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkaufen, kann ein Darlehen mit Sollzinsbindung meist nur gegen Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Mit dieser Forderung gleicht der Kreditgeber seinen Zinsverlust aus.

Wertverlust der Immobilie

Falls Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen möchten, kann der Erlös niedriger ausfallen als der Darlehensbetrag, der noch abzulösen ist. Dieser Fall kann insbesondere bei Neubauten oder überteuert gekauften bzw. gebauten Immobilien eintreten.

Wie berechne ich, wieviel Kredit ich mir leisten kann?

Wichtig ist, dass Sie sich eine detaillierte Übersicht über Ihre finanziellen Möglichkeiten verschaffen. Wieviel Eigenkapital (siehe Info-Kasten) ist vorhanden? Welchen Betrag können Sie langfristig monatlich abzahlen?

Was ist Eigenkapital/Fremdkapital?

Eigenkapital ist das, was Sie zum Wohnungs- oder Hauskauf oder Bau einsetzen können und wollen, also Barmittel, etwa Bank- und Sparguthaben oder auch Wertpapiere, sofern diese verkäuflich sind. Zum Eigenkapital gehören auch Eigenleistungen, umgangssprachlich „Muskelhypothek“ genannt. Wer beim Bau oder der Renovierung selbst mitwirkt, kann die Gesamtkosten und damit auch den Kapitalbedarf senken.

Fremdkapital nennt man den Betrag, der nach Verwendung des Eigenkapitals zu den Gesamterwerbs- bzw. Baukosten der Immobilie noch fehlt, und den Sie als Kredit aufnehmen.

Aus Eigenkapital und tragbarer monatlicher Belastung kann man berechnen, welchen Betrag ein Kreditgeber voraussichtlich als Immobilienkredit gewähren würde. Dafür können Sie Kreditrechner im Internet nutzen oder bei einem Kreditvermittler, einer Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder einer Versicherung nach einer ersten Einschätzung fragen. Mit diesen drei Werten, also Eigenkapital, möglichem Fremdkapital (siehe Info-Kasten) und tragbarer monatlicher Belastung ist der grobe Rahmen für das, was Sie sich unter normalen Umständen leisten können, abgesteckt. Viele nützliche Tipps und Links zur Eigenkapitalberechnung und zur Berechnung der tragbaren monatlichen Belastung gibt es beispielsweise auf der Website der Verbraucherzentrale.

Möglicherweise können Sie Ihren Spielraum durch die Nutzung staatlicher Förderprogramme erweitern. Förderprogramme und die Antragsvoraussetzungen und Antragsfristen gehören zur Beratung zu Immobiliendarlehen. Es kann dennoch nützlich sein, sich vorab bereits einen Überblick zu verschaffen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Insbesondere für den Kauf oder Bau eines Eigenheimes gibt es staatliche Förderprogramme:

  • das Wohneigentumsprogramm und weitere Förderprodukte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
  • den so genannten Wohn-Riester.

Wo kann ich mich über Finanzierungsangebote informieren?

Informationen erhalten Sie bei allen Kreditgebern, also Banken und Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen. Weitere Anlaufstellen sind Kreditvermittler (Immobiliardarlehensvermittler), darunter auch Online-Kreditvermittlungsportale.

Beraten lassen können Sie sich ebenfalls bei allen Kreditgebern und bei Immobilar-Darlehensvermittlern. Die gesetzlichen Anforderungen an die Beratung zu Immobilienkrediten sind hoch. Beraterinnen und Berater, bei denen Sie individuelle Empfehlungen zu Ihrer geplanten Immobilienfinanzierung einholen, müssen Sie kundengerecht und projektgerecht informieren und Ihnen geeignete Angebote unterbreiten. Auch Immobiliar-Darlehensvermittler, die eine unabhängige Beratung anbieten oder als unabhängige Berater auftreten, müssen im Rahmen ihrer Empfehlung insbesondere Ihre finanzielle Situation und Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen und eine hinreichende Anzahl der am Markt angebotenen Optionen zu Grunde legen.

Tipp

Verschaffen Sie sich vor Inanspruchnahme einer Kreditberatung einen detaillierten Überblick über Ihre Finanzen, Ihre Ansprüche an Ihre Lebensführung und Ihre Lebensplanung. Je besser Sie selbst Bescheid wissen und je klarer Ihre Vorstellungen sind, desto besser können Sie Ihren Kreditwunsch mit einer Beraterin oder einem Berater besprechen. Lesen Sie die Unterlagen, die Sie im Zuge der Beratung erhalten, aufmerksam durch. Sprechen Sie alles Unklare an, notieren Sie das Wesentliche und bewahren Sie alle Unterlagen auf.

Welche Informationen muss mir der Anbieter zur Verfügung stellen?

Der Kreditgeber muss Ihnen vor Abschluss des Vertrags ein Merkblatt mit umfangreichen Informationen aushändigen. Sie finden dort zum Beispiel Informationen über die Art des Darlehens, den effektiven Jahreszins, den Soll-Zinssatz, Betrag und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen und das Beispiel eines Tilgungsplans. In dem Vertrag selbst müssen weitere Informationen enthalten sein. Dazu zählen zum Beispiel die sämtlichen sonstigen Vertragsbedingungen und die Kündigungsmöglichkeiten.

Kann ich mein Immobiliendarlehen kündigen und vorzeitig zurückzahlen?

Darlehen mit einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren können Sie nach Ablauf von zehn Jahren nach der vollständigen Auszahlung bzw. Neuvereinbarung des Zinssatzes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Jedoch müssen vor der Abgabe der Kündigungserklärung zunächst zehn Jahre verstrichen sein, nach denen wiederum die Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten eingehalten werden muss.

Kredite mit einer Zinsbindung von bis zu zehn Jahren können Sie vor Ablauf der Zinsbindungsfrist grundsätzlich nicht vorzeitig zurückzahlen. Ein Kündigungsrecht besteht aber dann, wenn der Kunde ein Interesse an einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache (zum Beispiel bei Veräußerung oder einer anderweitigen Belastung) hat. Der Kreditgeber hat als Ausgleich einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Alle anderen Umstände, die auf Seiten des Kunden eine vorzeitige Rückführung des Darlehens möglich oder notwendig erscheinen lassen (zum Beispiel Erbschaft, Lottogewinn, Arbeitslosigkeit, Ausnutzen eines gesunkenen Kapitalmarktniveaus), die jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Verwertung des Beleihungsobjektes stehen, begründen dagegen kein Kündigungsrecht. Dies schließt nicht aus, dass sich der Kreditgeber auch in einem solchen Fall auf eine vorzeitige Rückzahlung einlässt. Ein Anspruch des Kunden besteht jedoch nicht. Wenn der Kreditgeber zustimmt, wird er auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts bestehen.

Bei einem Darlehen mit variablem Zins kann der Kreditnehmer mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Darf der Kreditgeber meinen Immobilienkredit kündigen?

Einen Immobilienkredit mit fester Laufzeit darf der Kreditgeber nur kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Dem Kreditgeber kann dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden erheblich verschlechtert hat, wenn der Kunde mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät oder wenn sich der Beleihungswert der Immobilie erheblich verschlechtert hat. Diese Aspekte müssen jedoch im Einzelfall genau geprüft werden.

Wenn Sie aufgrund einer Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht mehr in der Lage sind, die monatlichen Darlehensraten zu bezahlen, sollten Sie sich unverzüglich mit dem Kreditgeber in Verbindung setzen, die Probleme schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen.

Weitere Fragen & Antworten zum Immobilienkredit

Wie prüft der Kreditgeber meine Kreditwürdigkeit (Bonität)?

Bevor Kreditgeber einen Immobilienkredit vergeben, müssen sie grundsätzlich das Risiko beziffern, dass der Kredit ausfällt. Das ist die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung.

Bei Immobilienkrediten muss der Kreditgeber die Kapitaldienstfähigkeit und die Gesamtverschuldung auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eingehend prüfen. Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, wird von den Kreditgebern festgelegt. Teilweise finden Sie Listen dieser Unterlagen auf den Webseiten der jeweiligen Kreditgeber.

Grundsätzlich müssen solche Unterlagen vorgelegt werden, die es dem Kreditgeber ermöglichen, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kundin oder des Kunden umfassend zu beurteilen.

Für die Kreditwürdigkeitsprüfung selbst greift der Kreditgeber auf sein internes Risikoklassifizierungsverfahren zurück. Dies ist eine Anwendung, die eine Vielzahl von Daten auswertet und dann das Ausfallrisiko beziffert.

Kreditgeber sind auch verpflichtet zu prüfen, ob die für den Kredit gegebenen Sicherheiten, insbesondere die Grundschuld oder die Hypothek, werthaltig sind. Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer müssen daher Unterlagen über das finanzierte Objekt vorlegen, damit der Kreditgeber sich ein Bild vom Beleihungswert der Immobilie als Kreditsicherheit machen kann. Der Kreditgeber kann die Prüfung der Immobilie auch durch ein anderes Unternehmen vornehmen lassen. Das Recht des Kreditgebers das Objekt zu besichtigen, wird teilweise in Darlehensverträgen ausdrücklich vorgesehen. Art und Umfang der Prüfung wird von den Instituten und Versicherern bestimmt.

Ab wann kann ich auf das Immobiliendarlehen zugreifen?

Sie können das Darlehen ab dem vertraglich vereinbarten Bereitstellungstermin nutzen.

Die Baufinanzierungssumme wird nach Abschluss des Vertrags bereitgestellt, damit Sie Ihr Wohnobjekt bezahlen können. Dies geschieht bei Neubauten in der Regel in mehreren Tranchen, nämlich nach Baufortschritt. Für die Zeit von der Bereitstellung bis zum vollständigen Abruf des Darlehens wird der so genannte Bereitstellungszins vereinbart. Dieser Zins wird bei der Berechnung des Effektivzinses nicht berücksichtigt.

Darf mein Kreditgeber eine Entschädigung verlangen, wenn ich einen Immobilienkredit nach Vertragsschluss nicht annehme?

Durch den Abschluss eines Kreditvertrags verpflichtet sich der Kreditgeber den Kredit bereitzustellen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, den Kredit abzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung – aus welchen Gründen auch immer – nicht nach, kann der Kredtigeber Schadensersatz, die so genannte Nichtabnahmeentschädigung, verlangen.

Bei Immobiliendarlehen erfolgt die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung nach den gleichen Maßstäben, die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gelten.

Wie hoch darf eine Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Macht der Darlehensnehmer bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Festzinsdarlehen von seinem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch und zahlt den Kredit abweichend von der vereinbarten Zinsbindungsfrist zurück, hat der Kreditgeber einen Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 1. Juli 1997 (XI ZR 197/96 und XI ZR 267/96) dargestellt, wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei grundpfandrechtlich gesicherten Festzinsdarlehen zu berechnen ist:

  1. Es ist die Differenz zwischen Vertragszins und Wiederanlagezins festzustellen.
  2. Diese Differenz ist um ersparte Risikokosten zu kürzen, da eine Wiederanlage in festverzinslichen Wertpapieren weniger riskant ist als ein Darlehen an Kunden.
  3. Bei der Berechnung des Zinsschadens sind Tilgungen bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist einzubeziehen.
  4. Die errechneten Zinsausfälle sind auf den Tag der vorzeitigen Rückzahlung abzuzinsen.

In einem weiteren Urteil vom 30. November 2004 (XI ZR 285/03) hat der Bundesgerichtshof empfohlen, den Wiederanlagezins anhand der Renditen von Hypothekenpfandbriefen zu berechnen. Diese werden in der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.

Der Bundesgerichtshof hat keinen konkreten Satz für die ersparten Risikokosten vorgegeben, sondern den Instituten einen gewissen Spielraum eingeräumt. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung kann daher im Einzelfall strittig sein. Die "einzig richtige" Vorfälligkeitsentschädigung gibt es nicht.

Neben der Vorfälligkeitsentschädigung darf der Kreditgeber eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Hierzu stellt der Bundesgerichtshof in den oben genannten Urteilen vom Juli 1997 fest: "Daneben kann die Bank ein angemessenes Entgelt für den mit der vorzeitigen Ablösung des Darlehens verbundenen Verwaltungsaufwand verlangen. Da dieser Aufwand sich kaum exakt berechnen lassen dürfte, ist seine Ermittlung im Wege der Schätzung zulässig." Lediglich eine prozentuale Ableitung der Bearbeitungsgebühr aus der (Rest-)Darlehenssumme wird als nicht sachgerecht angesehen.

Wie hoch darf ein Vorfälligkeitsentgelt sein?

Ein Vorfälligkeitsentgelt fällt an, wenn ein Kreditgeber die vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliendarlehens mit Zinsbindung annimmt, obwohl der Kreditnehmer kein Kündigungsrecht hat. In der Regel ist es so hoch wie eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Kreditgeber kann auch einen höheren Betrag verlangen, dieser darf jedoch nicht sittenwidrig sein.

Die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind auf das Vorfälligkeitsentgelt nicht anwendbar.

Wird ein hohes Vorfälligkeitsentgelt verlangt, dürfte sich auch eine Ablösung durch eine andere Bank kaum lohnen, durchaus jedoch die Rückzahlung aus eigenen Mitteln (zum Beispiel nach einer Erbschaft).

Ich möchte meine Immobilie verkaufen und meinem Kreditgeber ein anderes Grundstück als Sicherheit für das Darlehen anbieten. Muss er akzeptieren?

Nach den in der Rechtsprechung festgelegten Maßstäben kann ein zur vorzeitigen Darlehensablösung berechtigter Kreditnehmer den Austausch bestehender Darlehenssicherheiten verlangen, wenn

  • die als Ersatz gebotene Sicherheit das Risiko des Kreditgebers genauso gut abdeckt wie die bestehende,
  • der Darlehensnehmer die Kosten des Austauschs, wie Notar- und Grundbuchkosten, selbst trägt und
  • dem Kreditgeber keine Nachteile bei der Verwaltung oder Verwertung der Ersatzsicherheit entstehen.

Die Bank darf dem Darlehensnehmer bei einem solchen Sicherheitentausch keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Was ist bei einer Kombination aus einem endfälligen Darlehen und einem Tilgungsersatzprodukt zu beachten?

Bei Festdarlehen in Kombination mit einem Tilgungsersatzprodukt handelt es sich um eine vormals gängige Finanzierungskonstruktion, die hauptsächlich zur Immobilienfinanzierung eingesetzt wird. Als Tilgungsersatz werden regelmäßig Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge eingesetzt. Bei dieser Vertragskonstruktion erbringt der Kunde während der Laufzeit des Darlehensvertrags keine regelmäßigen Tilgungsleistungen; vielmehr zahlt er während der Laufzeit ausschließlich Zinsen auf das (gesamte) Darlehenskapital. Zugleich bespart er den Tilgungsersatz, aus dessen Ertrag bzw. Ablaufleistung letztendlich die vollständige Rückzahlung des Darlehens zum Ende der Laufzeit erfolgen soll. Die Rechte und Ansprüche aus dem Tilgungsersatz werden im Rahmen des Darlehensvertrages an die Bank abgetreten.

Bei dieser Finanzierungskonstruktion ist allerdings zu beachten, dass das Darlehen zum Ende der Laufzeit auch dann in voller Höhe zurückzuzahlen ist, wenn die Leistung des jeweiligen Tilgungsersatzprodukts hierfür nicht ausreichend sein sollte.

In der letzten Zeit mussten die meisten Versicherer die Überschussbeteiligungen bei Kapitallebensversicherungen aufgrund der gegenwärtigen Kapitalmarktsituation teilweise erheblich senken. Dementsprechend werden die Ablaufleistungen geringer ausfallen als noch vor einigen Jahren vorhergesagt. Daher werden in vielen Fällen die Ablaufleistungen nicht zur Tilgung der Darlehen ausreichen. Wenn Sie also eine Lebensversicherung für die Tilgung eines Darlehens abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob die Ablaufleistung tatsächlich zur Tilgung ausreicht. Im Allgemeinen informieren die Versicherer ihre Kunden von sich aus über die nach den aktuellen Überschusssätzen zu erwartenden Ablaufleistungen. Sollten Sie eine solche Information nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer. Wenn Sie feststellen, dass die Ablaufleistung voraussichtlich nicht zur Tilgung des Darlehens ausreichen wird, sollten Sie nicht einfach abwarten, sondern rechtzeitig mit Ihrer Bank über die Schließung der Finanzierungslücke sprechen.

Erfolgt die Tilgung des Festdarlehens mittels eines Bauspardarlehens, kann es zu Problemen kommen, falls das Bauspardarlehen zum Rückzahlungszeitpunkt nicht zuteilungsreif ist. In diesem Fall kann es erforderlich sein, mit einer Zwischenfinanzierung den Zeitraum bis zur Zuteilungsreife des Bauspardarlehens zu überbrücken.

Ob diese Finanzierungsform im Einzelfall geeignet ist, sollte jeder Kreditsuchende sorgfältig prüfen. Bei beiden Tilgungsersatzfinanzierungsformen können Ereignisse auftreten, die zu Abweichungen von der ursprünglichen Finanzierungsplanung führen.

Muss meine Bank mich dabei unterstützen, wenn ich ein Förderdarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen möchte?

Nein. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt das so genannte Hausbank-Prinzip. Danach können Interessenten die angebotenen Förderprogramme nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern müssen den Antrag über ein Kreditinstitut bei der KfW einreichen. Dies muss nicht zwingend die eigene Hausbank sein. Ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung und Weiterleitung entsprechender Anträge besteht jedoch nicht. Es handelt sich dabei vielmehr um eine geschäftspolitische Entscheidung. Wenn Ihre Bank Sie nicht dabei unterstützt, sollten Sie daher versuchen, über ein anderes Kreditinstitut Ihren Antrag einzureichen.

Zusatzinformationen

Was Sie zu den Produktinformationen unbedingt beachten sollten

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