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Stand:geändert am 05.01.2023 | Thema Verbraucherschutz Geschlossener Publikumsfonds auf einen Blick

Ein Publikumsfonds ist ein Investment-Fonds, der grundsätzlich jedermann offensteht und in den damit auch Privatanleger investieren können. Der Fonds sammelt das Geld der Anleger, um dieses Kapital dann gemäß einer vorher festgelegten Anlagestrategie in einem oder mehreren Anlagebereichen zu investieren.

Beschreibung

Geschlossen ist der Publikumsfonds, wenn der Anleger seine Anteile nicht vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase zurückgeben kann. Wenn dem Anleger jedoch im Vertrag ein Rückgaberecht zugesichert ist, so dass er die Fondsanteile vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase zurückgeben kann oder ordentliche Kündigungsrechte zugunsten des Anlegers vereinbart wurden, so handelt es sich um einen offenen Publikumsfonds.

Geschlossene Fonds haben meist eine längere Mindestlaufzeit. Denn die Vermögensgegenstände, in die ein geschlossener Publikumsfonds investiert, sind typischerweise Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder Unternehmensbeteiligungen, die nicht schnell wieder verkauft werden können, also illiquide Vermögenswerte.

ThemaFrageErläuterung
Mögliche ZieleWann könnte ein geschlossener Publikumsfonds für mich sinnvoll sein?Ein geschlossener Publikumsfonds ist nur für solche Anleger sinnvoll, die langfristig investieren wollen und während dieser Zeit auf ihr Kapital verzichten können. Wenn Sie jedoch kurzfristig wieder auf das investierte Geld zurückgreifen wollen, zum Beispiel für eine Anschaffung, sollten Sie nicht in geschlossene Publikumsfonds investieren.
RisikenWelche Gefahren birgt eine Anlage in einem geschlossenen Publikumsfonds?
  • Verlustrisiko: Sie haben keine Garantie dafür, wie die Wertentwicklung des Fonds tatsächlich einmal verläuft. Ob sich die Investition für Sie auszahlt oder Sie Verluste einstecken müssen, hängt letztlich davon ab, ob der geschlossene Publikumsfonds in die „richtigen“ Vermögensgegenstände und Märkte investiert hat und somit im Rückblick die richtigen Anlageentscheidungen getroffen hat. Wenn dagegen der geschlossene Publikumsfonds das vorhandene Kapital in die „falschen“ Märkte gesteckt hat, so besteht die Gefahr, dass Sie Ihr Geld nicht nur teilweise, sondern im schlimmsten Fall sogar vollständig verlieren können. Hinzu kommt, dass die Vermögensgegenstände, in die ein geschlossener Publikumsfonds investiert, meistens hoch illiquide sind, also nur äußerst schwer verkäuflich. Das bedeutet, dass es im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Fonds schwierig wird, einen eventuell notwendigen Verkauf einzelner Vermögensgegenstände zu bewerkstelligen.
  • Rückgaberecht: Da Sie vor dem Ende der Laufzeit des Publikumsfonds als Anleger kein Rückgaberecht besitzen und die Anteile an einem geschlossenen Publikumsfonds üblicherweise nicht an der Börse gehandelt werden, lassen sich solche Anteile vor Laufzeitende des Fonds nur schwer weiterverkaufen.
NutzenWas kann mir die Anlage in einem geschlossenen Publikumsfonds bringen?Fondsanteile sind durch eine lange so genannte Haltephase gekennzeichnet. Damit profitieren Sie als Anleger von den Entwicklungen der Vermögensgegenstände, die der Fonds besitzt. Bei geschlossenen Publikumsfonds, die in Sachwerte investieren, zum Beispiel in Immobilien, kommen den Anlegern auch laufende Erträge zugute, wie etwa Mieteinnahmen aus Gebäuden. In den meisten Fällen investiert ein geschlossener Publikumsfonds sein Kapital nur in wenige Vermögensgegenstände. Dennoch muss er risikodiversifiziert sein. Es darf also bei der Investition des dem Fonds anvertrauten Geldes nicht nur „auf ein Pferd gesetzt werden“, mit dem der ganze Erfolg dann steht oder fällt. Der geschlossene Publikumsfonds muss entweder in mindestens drei Vermögensgegenstände investieren, die annähernd gleichwertig sind. Oder aber es muss gewährleistet sein, dass das Ausfallrisiko gestreut ist. Dies lässt sich beispielsweise durch eine vielseitige Nutzungsstruktur des Vermögensgegenstandes sicherstellen. Eine solche vielseitige Nutzungsstruktur ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der geschlossene Publikumsfonds in einem Einkaufszentrum investiert ist, in dem verschiedene Gewerbearten vertreten sind, beispielsweise Einzelhandel, Restaurants oder Apotheken. Dadurch ist die Struktur der Mieter gestreut und damit auch die Gefahr, eventuell keine Miete zu erhalten.
Eigene PflichtenWelche Pflichten und Kosten kommen beim Kauf eines geschlossenen Publikumsfonds auf mich zu?

Kosten: Wenn Sie Anteile an einem geschlossenen Publikumsfonds kaufen, zahlen Sie als Ausgabepreis den Betrag Ihrer Beteiligung zuzüglich eines so genannten Ausgabeaufschlags. Dieser Ausgabeaufschlag kommt dabei direkt dem Verwalter des Fonds zugute. Darüber hinaus müssen Sie sich als Anleger aber noch auf weitere Kosten einstellen: So fallen während der Beitrittsphase zum gewählten Fonds einmalig die Initialkosten an. Diese dienen dazu, die einmaligen Aufwendungen und Vergütungen abzudecken, die mit der Auflage eines Fonds verbunden sind, wie Konzeption, Gründung, Marketing oder Vertrieb. Doch es gibt nicht nur einmalige Kosten, die durch den Erwerb der Fondsanteile auf Sie zukommen, sondern daneben noch eine Reihe laufender Kosten. Dazu gehören insbesondere die laufenden Vergütungen an den Verwalter des Fonds und an dessen Gesellschafter für die Fondsverwaltung.

Gebühren: Es können aber auch Gebühren an Dritte für Tätigkeiten hinzukommen, wie beispielsweise das Facility Management im Falle eines Immobilienfonds. Zu nennen sind schließlich noch die Vergütung der Verwahrstelle, die die Vermögensgegenstände des Fonds verwahrt, sowie eine erfolgsabhängige Vergütung für den Verwalter des Fonds, die meistens ebenfalls anfällt. Sowohl die Initialkosten als auch die laufenden Kosten zahlt der Anleger jedoch nicht direkt. Stattdessen wirken sich diese Kosten wertmindernd auf seine Beteiligung am Fonds aus. Das führt dazu, dass die Gewinnspanne eines Anlegers umso geringer ausfällt, je höher die Kosten sind.

Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf des Fonds müssen Ihnen immer rechtzeitig vorab mittels einer sogenannten Ex-ante-Kosteninformation von Ihrem Berater bzw. Ihrer Bank zur Verfügung gestellt werden – und zwar unabhängig davon, ob Sie den Fonds beratungsfrei oder mit Beratung erwerben oder veräußern. Prüfen Sie die Ex-ante-Kosteninformationen gründlich und vergleichen Sie gegebenenfalls auch verschiedene Angebote.

KündigungKann ich den Fondsanteil jederzeit wieder zurückgeben oder verkaufen?Während der gesamten Laufzeit des geschlossenen Publikumsfonds hat der Anleger kein Rückgaberecht für seine Fondsanteile. Um die Anteile doch noch zurückzugeben, bleiben ihm lediglich das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowie die gesetzlichen Widerrufsrechte. Zwar ist es grundsätzlich möglich, seine Fondsanteile über den Sekundärmarkt an andere Anleger oder Dritte zu verkaufen, aber dies ist aufgrund eines geringen Handelsvolumens in der Regel mit hohen Abschlägen verbunden.
Hinweis- und Veröffent-lichungspflichten des AnbietersWelche Informationen muss mir der Anbieter zur Verfügung stellen?

Jeder Anbieter eines geschlossenen Publikumsfonds ist verpflichtet, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Dieser enthält alle wirtschaftlichen und juristischen Details zu dem betreffenden Fonds. Des Weiteren ist ein Basisinformationsblatt zu erstellen, welches die wesentlichen Informationen über das Produkt enthalten muss. Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt muss der Anbieter während der gesamten Vertriebsphase auf aktuellem Stand halten. Dem Anleger ist vor jeder Investition in einen Fonds das Basisinformationsblatt unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung sind ihm zudem der Verkaufsprospekt und der letzte veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen.

Das Basisinformationsblatt soll Sie in die Lage versetzen, Art und Risiken des betreffenden Fonds zu verstehen, damit Sie auf dieser Grundlage eine fundierte Entscheidung treffen können. Nehmen Sie dies keinesfalls auf die leichte Schulter! Lesen Sie das Basisinformationsblatt unbedingt sorgfältig durch, bevor Sie sich für den Kauf eines Anteils an einem Fonds entscheiden. Um verschiedene Fonds besser miteinander vergleichen zu können, müssen die Basisinformationsblätter ein einheitliches Format haben. Das bedeutet, dass sie nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten lang sein dürfen und in allgemein verständlicher Sprache verfasst sein müssen. Außerdem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass folgende Informationen enthalten sein müssen: zum Fonds selbst, zur Kleinanleger-Zielgruppe, zur empfohlenen Haltedauer, zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik, zu den Risiken und verschiedenen Performance-Szenarien sowie zu den Kosten und Gebühren.

Falls Sie sich zum Beispiel durch eine Bank, eine Sparkasse oder ein Finanzdienstleistungsinstitut beraten lassen, muss das Unternehmen Ihnen alle diese Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem muss Ihnen der Berater eine sogenannte Geeignetheitserklärung zur Verfügung stellen. In der Geeignetheitserklärung muss der Berater angeben, weshalb der Fonds zu Ihnen passt, also für Sie geeignet ist. Daneben erhalten Sie als Kunde von Ihrem Institut ein weiteres Dokument, die sogenannten Ex-ante-Kosteninformationen (siehe Darstellung zu „Eigene Pflichten“). Prüfen Sie unbedingt diese Unterlagen.

Vertriebswege und AnbieterWo kann ich geschlossene Fonds kaufen?Geschlossene Fonds können entweder direkt beim Verwalter des Fonds gekauft werden oder bei sonstigen Finanzvertrieben, die diese Fonds anbieten. Das können Banken oder andere Finanzdienstleistungsinstitute sein. Auch über freie Vermittler können Sie Fondsanteile erwerben. Beachten Sie dabei, dass freie Vermittler nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Wissenswertes für Anleger

ThemaFrageErläuterung
Typisches AnlegerprofilFür wen sind geschlossene Fonds geeignet?Geschlossene Fonds sind für Anleger geeignet, die eine langfristige Bindung ihres Vermögens anstreben und in größere Projekte investieren wollen. Allerdings können diese Fonds auch mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden sein.
SteuernSind steuerliche Aspekte relevant?Bei allen Geldanlagen können Steuern anfallen. Daher sollten Sie steuerliche Aspekte berücksichtigen, bevor Sie sich für eine Anlage entscheiden. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anlageberater oder an einen Steuerberater.
Aufsicht und RegulierungWie werden geschlossene Fonds und ihr Vertrieb beaufsichtigt?Die Verwalter von geschlossenen Fonds mit Sitz in Deutschland benötigen eine Erlaubnis oder Registrierung durch die BaFin.

Für erlaubnispflichtige Verwalter ist eine umfassende Aufsicht durch die BaFin vorgeschrieben. Dagegen werden die registrierungspflichtigen Verwalter kaum durch die BaFin beaufsichtigt. Ob ein Verwalter erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, hängt insbesondere von dessen Größe ab.

Für die Verwalter geschlossener Publikumsfonds gilt grundsätzlich: interne Verwalter, bei denen der Wert der von ihnen verwalteten Vermögensgegenstände einschließlich Leverage nicht höher als 5 Mio. Euro ist, und externe Verwalter, bei denen der Wert der von ihnen verwalteten Vermögensgegenständen einschließlich Leverage insgesamt nicht höher als 100 Mio. Euro ist, sind registrierungspflichtig; Verwalter, bei denen der Wert der von ihnen verwalteten Vermögensgegenstände über dem jeweiligen Schwellenwert liegt, sind erlaubnispflichtig.

Geschlossene Publikumsfonds, die in Deutschland aufgelegt werden, unterliegen auch einer Produktaufsicht durch die BaFin. Das bedeutet, dass sie die Anlagebedingungen erst genehmigen muss, bevor die Fondsanteile angeboten werden dürfen.

Die Aufsicht über die Vertriebswege hängt davon ab, wer die geschlossenen Fonds vertreibt. Verwalter, die die Fonds direkt vertreiben, oder Finanzdienstleistungsinstitute stehen unter der Aufsicht der BaFin. Finanzanlagevermittler, die geschlossene Fonds vertreiben, werden demgegenüber von der Behörde beaufsichtigt, die gemäß der Gewerbeordnung für sie zuständig ist. Je nach Bundesland können dies die IHK, der Kreis, die Gewerbeämter oder auch die Ortspolizei sein.

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